Die Exposition (also das „Ausgesetztsein“ gegenüber Umwelteinflüssen) der Bevölkerung durch hochfrequente elektromagnetische Felder an einem beliebigen Punkt hängt von der Entfernung zur Sendeantenne, der für jede Antenne unterschiedlichen Sendeleistung sowie anderen technischen, baulichen und geographischen Faktoren ab. Ohne spezielle Fachkenntnisse und spezielle Messgeräte ist die Exposition nicht feststellbar.
Regelmäßige Messungen der Fernmeldebehörden in ganz Österreich zeigen, dass die tatsächlichen Immissionen deutlich unter den Grenzwerten liegen. Zusätzlich wurden vom TÜV Österreich sowie der Technischen Hochschule Deggendorf/Bayern bisher vier Messreihen durchgeführt, deren Ergebnisse unter „Mobilfunk Messreihe“ abrufbar sind.
Die geltenden Personenschutz-Grenzwerte wurden von der Internationalen Kommission zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (ICNIRP-International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection – Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung) im Jahr 2020 mit spezieller Berücksichtigung von 5G überarbeitet und neu veröffentlicht. Sie wurden von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) übernommen, von der Europäischen Union (EU) empfohlen und in Österreich in der OVE-Richtlinie OVE R23-1:2017 umgesetzt.
Diese Personenschutz-Grenzwerte entsprechen auch dem in der Diskussion immer wieder geforderten Vorsorgeprinzip. Der von ICNIRP aus gesundheitlicher Sicht festgestellte, unbedenkliche Immissionswert wurde zur Festlegung des gültigen Grenzwertes um den Faktor 50 gesenkt, um auch für noch unbekannte Wirkungen einen 50-fachen Sicherheitsfaktor für die Allgemeinbevölkerung bei dauerndem Aufenthalt zu gewährleisten. Damit ist nach übereinstimmender Meinung aller Experten auf diesem Gebiet der Gesundheitsschutz auch für empfindliche Personengruppen wie Kranke, Kinder, Schwangere und ältere Menschen gesichert.