ALLGEMEINES ZU GRENZWERTEN FÜR DEN PERSONENSCHUTZ

Die Technologie „Funk“ wird seit über 100 Jahren angewandt. Funk ist das Übertragen von Sprache oder Daten mittels elektromagnetischen Hochfrequenzfeldern (EMF), die von einem Sender produziert und von einer Antenne ausgestrahlt werden. Im Prinzip haben sich sowohl Sender als auch die Antennen von der Konstruktion her nicht mehr verändert. Lediglich aufgrund der Miniaturisierung einerseits und der Verbesserung der Schaltkreise im Laufe der Zeit andererseits, können heute Sender und Antennen gebaut werden, die vor 100 Jahren um ein Vielfaches größer waren. Dies kann mit der Weiterentwicklung von Computern verglichen werden.

Deshalb gehören Funkwellen zu den besterforschten Technologien. Von Beginn an wurde auch nach möglichen Risiken für die Gesundheit von Menschen geforscht. Die Sachlage ist im Prinzip sehr einfach. Stellt man sich die Frage, ob EMF gefährlich sein kann, fällt die Antwort ähnlich aus wie bei den meisten anderen Umwelteinflüssen: Es kommt auf die Intensität an. Die Frage lautet also:

Ist die Aussendung von EMF für Funkanwendungen wie beispielsweise Radio, TV, Behördenfunk oder Mobilfunk gefährlich?

Nein. Funkanwendungen, wie wir sie für die Übermittlung von Sprache oder kennen, sind nicht gefährlich. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) befasst sich laufend mit allen Fragen, welche die Gesundheit der Menschen weltweit betrifft, also auch mit der Frage, ob EMF ein gesundheitliches Risiko darstellt. Diese Frage hat angesichts der steigenden Verbreitung der Mobiltelefonie hohe Relevanz. Auch für die Betreiber ist es zwingend notwendig sicherzustellen, dass die angebotene Dienstleistung ihre Nutzer nicht gefährdet.

Wie schon oben erwähnt, macht die Intensität den Unterschied. Deshalb vertritt die WHO Grenzwerte für den Personenschutz, die in Watt pro Quadratmeter (Leistungsflussdichte) angegeben werden und nicht überschritten werden dürfen. Diese Grenzwerte wurden unter Berücksichtigung der gesamten wissenschaftlichen Literatur, sowohl zu thermischen wie auch nichtthermischen Effekten, seitens der ICNIRP entwickelt. Die Grenzwerte wurden im März 2020 nach einem öffentlichen Konsultationsverfahren und unter spezieller Bedachtnahme auf 5G neu veröffentlicht.

Die Personenschutz-Grenzwerte sind von der Sendefrequenz abhängig, es gilt:

  • Für Frequenzen (z.B. Radio) bis 100 Megahertz: 2 W/m²
  • Für Frequenzen (z.B. Fernsehen, Mobilfunk) bei ca. 800 Megahertz: 4 W/m²
  • Für Frequenzen (z.B. Mobilfunk) bei ca. 900 Megahertz: 4,5 W/m²
  • Für Frequenzen (z.B. Mobilfunk) bei ca. 1.800 Megahertz: 9 W/m²
  • Für Frequenzen (z.B. Mobilfunk) 2.000 Megahertz und darüber: 10 W/m²

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