PK: INFOS ZUR AUSROLLUNG VON 5G (3,6 GHZ) IN ÖSTERREICH

Am 14.1.2020 lud das Forum Mobilkommunikation zur Pressekonferenz. Anlass ist die teilweise falsche Berichterstattung rund um das Thema 5G in den Themenkreisen „5G-Funknetz-Technik“ und „5G und Gesundheit“.

5G ist keine neue „Technologie“

Mag. Margit Kropik, Geschäftsführerin des Forum Mobilkommunikation betonte, dass 5G keine neue Technologie im eigentlich Sinn sei, sondern viel mehr ein neues, deutlich effizienteres Übertragungsprotokoll. Dies bedeute, dass sich nicht nur die Datenübertragungsraten, sondern vor allem die Latenzzeiten bei der mobilen Übertragung gegenüber 4G (LTE) deutlich verbessern würden.

Die Einführung von 5G in Österreich sei aus mehreren Gründen notwendig, obwohl die Kapazitäten der heutigen Netze noch befriedigend seien:

Das mobil übertragene Datenvolumen, so Kropik, steige jährlich um bis zu 100%, damit sei die Kapazitätsgrenze der Netze bald erreicht.

Mit den deutlich niedrigeren Latenzzeiten im einstelligen Millisekunden-Bereich würde nun auch zeitkritische Maschinenkommunikation möglich.

Und ganz allgemein, so Kropik, sei „es die Aufgabe der Betreiber, Mobilfunknetze herzustellen, die Innovationen möglich machen. Was das ist und was sich beim Konsumenten, in der Industrie und in der Wirtschaft durchsetzen wird, bestimmt der Markt.“

Kaum neue Standorte notwendig – keine „höheren oder unbekannten Frequenzen“

Kropik kritisierte scharf selbsternannte Experten, die von „zigtausenden, neuen Masten“ sprechen, die auf „höheren Frequenzen“ senden. Dies, so Kropik, ist Unsinn. 5G läuft in Österreich derzeit auf 3,6 GHz. Tatsächlich werden die vorhandenen Standorte um- bzw. ausgebaut, in naher Zukunft werden die Frequenzbänder 700MHz (0,7 GHz), 1,5 und 2,1 GHz versteigert. Der oft diskutierte Frequenzbereich von 26 GHz wird derzeit für Richtfunk genutzt, die Nutzung für Mobilfunk ist noch offen und noch nicht einmal harmonisiert.

Umfassende Information im Rahmen der Gemeindebundvereinbarung

Österreichs Mobilfunkindustrie hat über das FMK die so genannte „Gemeindebundvereinbarung“ abgeschlossen. Die Gemeindebundvereinbarung stellt sicher, dass Gemeinden zeitnah und umfassend über Bauvorhaben der Mobilfunknetzbetreiber informiert werden.

Sie regelt die transparente Kommunikation bei Bauvorhaben von neuen Mobilfunkstationen über das Baurecht hinaus. Auch werden alle technischen Daten, individuelle Datenblätter und Immissionsberechnungen, weit über die im TKG definierten Anforderungen hinaus, den BürgermeisterInnen der Gemeinden zur Verfügung gestellt.

Die Gemeindebundvereinbarung sei aber keine „Einbahnstraße“, so Kropik, die alle BürgermeisterInnen dazu einlädt, bei Fragen zuerst das FMK anzusprechen, bevor Mutmaßungen in Medien diskutiert werden.

5G für den Wirtschaftsstandort Österreich

Laut einer Studie von Arthur D. Little bringt die Einführung von 5G ein jährliches BIP-Plus von rund EUR 4 Mrd. und zusätzlich rund 35.000 neue Arbeitsplätze bis 2030. Dies wird durch die Aufwertung von heute infrastrukturell benachteiligten Regionen und das damit deutlich verbesserte Klima für F&E, Start-ups und ausländische Direktinvestitionen erreicht.

Mehr Strahlung an der dritten Kommastelle hinter der Null

Das von Mobilfunk-Kritikern angeführte Argument, 5G brächte „mehr Strahlung“ lässt Kropik nicht gelten. Denn das sei, so Kropik, eine Diskussion „an der dritten Kommastelle hinter der Null“. Der derzeit an 450 Messpunkten in ganz Österreich gemessene Höchstwert beträgt gerade einmal 0,9 % des zulässigen Grenzwertes. Mit der Ausrollung von 5G werde dieser Wert um etwa 0,4 Prozentpunkte auf etwa 1,3 % steigen.

Grenzwertekonzept gilt auch für 5G

Prof. Dr. Alexander Lerchl, Biologe an der Jacobs University in Bremen betont, dass das von der WHO empfohlen und in Österreich verbindlich anzuwendende Grenzwertekonzept für Funkfelder selbstverständlich auch für 5G gelte. Denn, so Lerchl, für die Bewertung sei natürlich die Immission an sich und nicht das Übertragungsprotokoll relevant. Lerchl erläuterte auch, dass das Grenzwertekonzept ein Ergebnis jahrzehntelanger Forschung sei. Die geltenden Grenzwerte selbst seien aber auch noch nicht kritisch: Sie stellen ein Fünfzigstel der tatsächlichen „biologischen Wirkschwelle“ dar, also der Wert, ab dem auch ein Effekt eintritt. Dieser Effekt ist die messbare Erwärmung von Gewebe und per se noch nicht gesundheitsschädlich, da beispielsweise auch bei sportlicher Betätigung die Körpertemperatur um bis zu 2 Grad steigt.

„Bedenken“ von kritischen Ärzten sind Panikmache

Seit einiger Zeit weisen rund 200 Ärzte weltweit in einem Papier auf Studien hin, die entweder höchst umstritten sind oder missinterpretiert werden.

So wird unter anderem auf eine Studie verwiesen, die auf eine erhöhte Krebs-Erkrankungsrate rund um eine Mobilfunkstation hinweist. Allerdings mit einem wesentlichen Fehler: Die vermeintliche Mobilfunkstation existierte im Beobachtungszeitraum der Studie gar nicht. Aus wenigen anderen Studien konnten zwar aus den Statistiken Korrelationen herausgerechnet werden, der kausale Zusammenhang jedoch nicht nachgewiesen und die Studien nicht reproduziert werden. Weitere Studien, wie beispielsweise die von Kritikern vielzitierte NTP-Studie, lieferten kontroversielle Ergebnisse. In jedem Fall ist die NTP-Studie wenig hilfreich, weil Versuchstiere weit über den Grenzwerten, teilweise sogar über den biologischen Wirkschwellen exponiert wurden.

Kanzerogenität von Mobilfunk ist biophysikalisch absolut ausgeschlossen

Lerchl demonstrierte anhand des so genannten „Photoelektrischen Effekts“, für dessen Erklärung Albert Einstein den Nobelpreis für Physik erhielt, warum Funkfelder nicht krebserregend sein können. Funkfelder sind um den Faktor 500.000 zu schwach, um Moleküle zu ionisieren, was aber notwendig wäre, um die DNA zu schädigen.

„Allein aus physikalischen Gründen,“ so Lerchl,  „ist es völlig unmöglich, dass elektromagnetische Felder des Mobilfunks ionisierende Wirkungen haben können. Die Auslösung von Krankheiten durch solche Felder und durch ionisierende Effekte, z.B. durch Beschädigungen der Erbsubstanz DNA, ist biophysikalisch ausgeschlossen.“ Und: „Weder aus tierexperimentellen Studien noch aus klinischen Studien ergeben sich Hinweise für erhöhte Krankheitsraten, erhöhte Tumorraten oder höhere Sterblichkeit durch die Exposition zu elektromagnetischen Feldern des Mobilfunks. Es besteht also aus wissenschaftlicher Sicht derzeit kein Grund zur Besorgnis!“

Auch WHO sagt, dass es nicht wahrscheinlich ist, wegen Funk an Krebs zu erkranken

Die IARC der WHO hat 2011 „elektromagnetische Hochfrequenzfelder“ dennoch und aufgrund weniger widersprüchlicher Studienergebnisse in die niedrigste Stufe, nämlich in Klasse „2B“ eingestuft – „möglicherweise kanzerogen“. Das bedeutet aber, dass es nicht wahrscheinlich ist, wegen Funkfelder zu erkranken. In 2B befinden sich übrigens auch: Ginkgo Biloba, Kokosnuss Öl, Aloe Vera, eingelegtes Gemüse und das Arbeiten in einer Putzerei (Agents Classified by the IARC Monographs). Lerchl dazu abschließend: „Damit hat sich die IARC keinen Gefallen getan, weil „möglicherweise kanzerogen“ kann alles und nichts bedeuten und bietet der Bevölkerung keine Orientierung!“

Rückfragen:

Gregor Wagner

Pressesprecher
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