Im Jahr 2001 schlossen alle Mobilfunknetzbetreiber und das Forum Mobilkommunikation mit dem Österreichischen Gemeindebund die freiwillige „Vereinbarung betreffend Information der Gemeinden und der Bevölkerung bei der Errichtung von Mobilfunkanlagen“ ab.
Inhalt dieser Vereinbarung ist der offene und transparente Informationsaustausch beim Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur, insbesondere bei der Errichtung von Mobilfunkbasisstationen. Mittels eines standardisierten Briefes sowie eines umfassenden Informationspakets wird die betreffende Gemeinde über jede Neuerrichtung eines Mobilfunkstandorts oder die Auf- bzw. Umrüstung eines bestehenden Standorts um eine neue Mobilfunkgeneration (also auch 5G) informiert.
Diese Information erfolgt im Sinne der gelebten Transparenz der österreichischen Mobilfunkindustrie auch dann, wenn es sich um eine nicht anzeige- bzw. genehmigungspflichtige Baumaßnahme handelt.
Der Bürgermeister als politischer Vertreter der Gemeinde erhält mit dem Schreiben nach Vorliegen der wesentlichen Eckdaten der geplanten Anlage möglichst frühzeitig u.a. das sogenannte „Technische Informationsblatt“, das alle (geplanten) technischen Parameter der Anlage, den Standort und einen direkten Ansprechpartner für weiterführende Fragen beinhaltet. Die Gemeinde verfügt nun über Informationen, die sie in einer ihr geeignet erscheinenden Weise ihren Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stellen kann.