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PERSONENSCHUTZ UND VORSORGEWERTE

SICHERHEIT AUF FAKTEN BASIEREND

Den Schutz von Leben und Gesundheit ist grundsätzlich Bundeskompetenz und im Falle von Mobilfunk im Telekommunikationsgesetz in § 27 (2) geregelt: „Bei der Errichtung und dem Betrieb von Funkanlagen und Endgeräten müssen der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen sowie der ungestörte Betrieb anderer Funkanlagen und Endgeräte gewährleistet sein.“

In Österreich sind die Personenschutzgrenzwerte der OVE-Richtlinie R 23-1 „Elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz – Teil 1: Begrenzung der Exposition von Personen der Allgemeinbevölkerung“ im Rechtsrahmen verbindlich anzuwenden. Sie ersetzt seit 1.4.2017 die ÖVE/ÖNORM E8850 „Elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz – Beschränkung der Exposition von Personen“.

Diese Personenschutzgrenzwerte enthalten einen Sicherheitsfaktor von 50, um auch spezielle Personengruppen wie Ältere, Kranke, Schwangere usw. in ausreichendem Maß zu schützen. Mit der Realisierung des 50-fachen Vorsorgefaktors ist das Vorsorgeprinzip somit übererfüllt.

Die Grenzwerte, die in dieser Richtlinie abgebildet sind, werden von der Weltgesundheitsorganisation WHO, der internationalen Strahlenschutzkommission und der EU vertreten und weltweit umgesetzt. Diese Grenzwerte basieren auf dem anerkannten wissenschaftlichen Kenntnisstand, der regelmäßig von nationalen und internationalen Gremien einer Überprüfung unterzogen wird. Die WHO-Grenzwerte basieren auf Reviews der gesamten verfügbaren Studien sowohl zu thermischen als auch nicht-thermischen (!) Effekten. Damit sind auch nicht-thermische Effekte in den Grenzwerten der WHO berücksichtigt. [Quelle:http://www.who.int/peh-emf/standards/en/]

Die Personenschutzgrenzwerte gelten für den Bereich bis 300 GHz und wurden nach einem öffentlichen Konsultationsverfahren im März 2020 neu veröffentlicht. Im Bereich des Mobilfunks blieben die Grenzwerte unverändert. Sie sind in Österreich im Rechtrahmen verbindlich anzuwenden.

Forderungen nach einem verschärften Vorsorgewert hätten daher keine weitere Auswirkung, außer, dass damit der Mobilfunk verunmöglicht wird, der das ALARA-Prinzip (As Low As Reasonably Achievable – englisch für „so niedrig wie vernünftigerweise erreichbar“) in seiner Funktionsweise bereits abbildet: es fallen immer nur die Immissionen an, die gerade notwendig sind, um eine Mobilfunkverbindung entsprechend den vom Kunden angeforderten diensten (Sprache oder Daten) aufrecht zu erhalten.

Personenschutzgrenzwerte für berufliche exponierte Personen

Das internationale Grenzwertsystem für den Personenschutz gegenüber elektromagnetischen Feldern unterscheidet zwischen Allgemeinbevölkerung und sogenannten beruflich exponierten Personen. Die Allgemeinbevölkerung umfasst auch besonders schützenswerte Personengruppen wie Kinder, Schwangere oder Kranke. Für berufliche Exposition wird davon ausgegangen, dass sich die Person im erwerbstätigen Alter befindet und gesund ist. Darüber hinaus muss der Erwerbstätige über die Gefahren am Arbeitsplatz unterwiesen sein. Aus diesem Grund liegen Grenzwerte für berufliche Exposition höher als Grenzwerte für die Allgemeinbevölkerung.

Wer sind beruflich exponierte Personen?

Das sind „Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit an Arbeitsplätzen EMF exponiert werden. Für beruflich exponierte Personen sind im Regelfall die Grenzwerte der beruflichen Exposition anzuwenden.“
Für beruflich exponierte Personen sind die Grenzwerte laut VEMF (§3 Expositionsgrenzwerte) heranzuziehen.

Rechtliche Grundlagen

  • 1999/519/EG: Empfehlung des Rates vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz – 300 GHz)
  • Richtlinie 2013/35/EU des europäischen Parlaments und des Rates Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder) (26. Juni 2013)
  • Arbeitnehmerschutzgesetz § 66: Sonstige Einwirkungen und Belastungen […] gilt auch für andere physikalische Einwirkungen
  • Telekommunikationsgesetz: § 73 (2) […] der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen […] muss gewährleistet sein.
  • OVE-Richtlinie R 23-1:2017-04-01: Elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz — Teil 1: Begrenzung der Exposition von Personen der Allgemeinbevölkerung [beziehbar bei Austrian Standards unterhttps://shop.austrian-standards.at/]
  • VEMF (Verordnung elektromagnetische Felder) [https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=BgblAuth&Dokumentnummer=BGBLA_2016_II_179] 

Herleitung der Grenzwerte für  berufliche Exposition

Weitere Informationen finden Sie in der FMK-Broschüre „VEMF: Mobilfunk-Technik und Bewertung“ hier VEMF-Mobilfunk-Technik-und-Bewertung-Informationen-fur-Sicherheitsfachkrafte-fur-die-Arbeitsplatzevaluierung

Sicherheitsabstände für berufliche Exposition in der Nähe von Mobilfunk-Sendeantennen
Basierend auf den Grenzwerten, auf die in der VEMF Bezug genommen wird, lassen sich für Mobilfunkantennen sogenannte Sicherheitsabstände berechnen. Ein Sicherheitsabstand ist derjenige Abstand, der zu einer Antenne eingehalten werden muss, um die Einhaltung der Personenschutzgrenzwerte zu garantieren.
Die folgenden Bilder zeigen verschiedene Antennen, wie sie typischerweise für Mobilfunksendeanlagen eingesetzt werden, und die Sicherheitsabstände, die beruflich exponierte Personen zu ihnen einhalten müssen.

Gibt es „Überexposition“ durch Mobilfunksendeanlagen?

Überexposition beschreibt eine Ausnahmesituation, in der Arbeitnehmer in einem Ausmaß  elektromagnetischen Feldern ausgesetzt wurden bzw. werden, die die Grenzwerte für beruflich exponierte Personen an diesem Ort übersteigen.

Bei Einhaltung der Sicherheitsabstände zu Mobilfunkantennen, die in dieser Broschüre dargestellt sind, ist gewährleistet, dass Arbeitnehmer nicht überexponiert werden können. Diese Sicherheitsabstände sind unter Annahme von Worst-Case-Faktoren berechnet worden – eine leichte Unterschreitung und damit eine leichte „Überexposition“ muss nicht unbedingt bedeuten, dass schädliche Auswirkungen eintreten werden, da in den Grenzwerten sehr hohe Sicherheitsfaktoren eingezogen wurden (siehe „Mobilfunk – Grenzwerte in Österreich“). 

Die Grenz- und Referenzwerte werden über ein 6-Minuten-Intervall gemittelt. Das heißt, dass eine kurzzeitige „Überexposition“ z. B. beim Vorbeiklettern direkt vor einer Antenne dann akzeptabel ist, wenn der 6-Minuten-Mittelwert unter den Grenz- und Referenzwerten liegt. 

Verpflichtende Arbeitsplatzevaluierung nach VEMF

Mit 1.8.2016 tritt die VEMF (Verordnung elektromagnetische Felder) in Kraft, die in Österreich die Richtlinie 2013/35/EU umsetzt. Die Verordnung kann unter diesem Link zum RIS des Bundes abgerufen werden: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2016_II_179/BGBLA_2016_II_179.pdfsig. Unter anderem wird darin geregelt, dass jeder Arbeitsplatz hinsichtlich elektromagnetischer Felder durch die Arbeitgeber zu evaluieren ist.

Für die Evaluierung von Büroarbeitsplätzen wird seitens des Regelwerks eine Überprüfungshilfe vorgegeben. Sie finden diese Tabelle in der FMK-Broschüre „VEMF: Mobilfunk-Technik und Bewertung“ hier VEMF-Mobilfunk-Technik-und-Bewertung-Informationen-fur-Sicherheitsfachkrafte-fur-die-Arbeitsplatzevaluierung

 Messungen und Messwerte

Messungen sind nach VEMF nur notwendig, wenn eine vertiefte Prüfung durchzuführen ist.

Die Messungen von Funkanwendungen der Mobiltelefonie sind sehr komplex. Mit der Einführung von LTE sind speziell entwickelte Messgeräte und Messverfahren notwendig, um Fehlmessungen bzw. Fehlinterpretationen der Messergebnisse zu vermeiden. Es bedarf aufwändigen Messequipments und der entsprechenden Befähigung und Erfahrung, Messungen durchzuführen und die Messwerte auch richtig zu interpretieren. Messungen sind nach der anzuwendenden Norm ÖVE/ÖNORM EN 50492:2014-11-01 durchzuführen.

Zu unterscheiden ist zwischen breitbandigen und frequenzselektiven Messungen. Breitbandige Messungen geben nur einen Überblick über die gesamten Immissionen (also z. B. die „Gesamtstärke“ von Radio, Fernsehen, Mobilfunk etc. als Summe) in einem summierten Ergebniswert mit beschränkter Aussagekraft. Zur Bestimmung der Immissionen eines einzelnen Funkdienstes ist es notwendig, eine aufwändigere frequenzselektive Messung durchzuführen.

Arbeitnehmer mit aktiven Implantaten

Bei Einhaltung der Sicherheitsabstände für die Allgemeinbevölkerung ist eine Beeinflussung von Implantaten in den Frequenzbereichen des Mobilfunks nicht zu erwarten. Jedenfalls wird empfohlen, dass der Implantatträger mit dem Arbeitsmediziner Rücksprache hält.

Weitere Informationen finden Sie in der FMK-Broschüre „VEMF: Mobilfunk-Technik und Bewertung“ hier VEMF-Mobilfunk-Technik-und-Bewertung-Informationen-fur-Sicherheitsfachkrafte-fur-die-Arbeitsplatzevaluierung

Die AUVA hat 2020 das bisherige Merkblatt M012-Mobilfunkanlagen überarbeitet und aktualisiert. Das neue Merkblatt M475 „Arbeiten in der Nähe von Sendeantennen“ bezieht sich auf die wichtigsten Funksendeanlagen und enthält Informationen zum Personenschutz für berufliche exponierte Personen wie Schutzmassnahmen, Sicherheitsabstände bei Sendeantennen, Antennentypen usw.

Das Merkblatt M475 kann auf der Homepage der AUVA abgerufen werden (https://auva.at/).

Die „VEMF-App“ ist eine kostenfreie Informationsleistung und garantiert Ihren Datenschutz. Sie richtet sich an Arbeitnehmer, die direkt in der Nähe von Mobilfunkantennen arbeiten und schnell Informationen über die einzuhaltenden Sicherheitsabstände benötigen. Auf einen Klick kann zu einer bestimmten Antenne der dazugehörige Sicherheitsabstand gesehen werden.

Die App enthält weiters umfangreiche Informationen zur Bewertung von Immissionen, technische Informationen, das Grenzwertekonzept für beruflich exponierte Personen und was im Fall zu tun ist, wenn die Abstände zu den Antennen nicht eingehalten werden können.

Installation auf dem Smartphone

Sie finden die „VEMF-App“ direkt unter https://vemf-app.fmk.at .
Folgen Sie diesen Schritten:

  • werksseitig eingestellten Internet-Browser am Smartphone öffnen
  • https://vemf-app.fmk.at  ins Browserfeld eingeben
  • sobald die Seite angezeigt wird, wählen Sie „Zum Startbildschirm hinzufügen“
  • es öffnet sich ein Feld, das Ihnen den künftigen Icon und den Text „FMK VEMF-App“ anzeigt. Sie können den Text beliebig ändern.
  • klicken Sie „installieren“ an; der Icon wird nun auf Ihrem Starbildschirm angezeigt
  • öffnen Sie die „VEMF-App“ wie gewohnt durch Anklicken des Icons, um die Inhalte ansehen zu können
  • Eine Registrierung ist nicht notwendig; da es sich um eine reine „Info-App“ handelt, ist auch kein direkter Zugriff auf das Smartphone notwendig. Es werden keine Daten übertragen!

Das Wichtigste zum Thema Mobilfunk und Gesundheit finden Sie kompakt auf einer Seite in unserem Fact Sheet „Mobilfunk und Gesundheit“ hier.

Relevante Studien:

Studien

WHO: STELLUNGNAHMEN ZU MOBILFUNK

Die WHO hat Stellungnahmen zum Themenbereich „Mobilfunk und Gesundheit“ veröffentlicht: Hier finden Sie die WHO Fact Sheets Nr. 193 (Mobilfunk und Mobiltelephone), Nr. 296 (Elektrohypersensibilität) und Nr. 304 (Basisstationen)

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