INFORMATIONEN DER OFB ZU GRENZWERTEN

Die Oberste Fernmeldebehörde geht in ihrem Infoletter „Ortsfeste Basisstationen zur Übertragung von Mobilfunk; Exposition der Allgemeinbevölkerung durch hochfrequente elektromagnetische Felder“ auf die verschiedene Aspekte im Zusammenhang mit Mobilfunk ein, unter anderem auf die

Grenzwerte und Intensität der Immissionen

Die Exposition (das Ausgesetztsein gegenüber Umwelteinflüssen) der Bevölkerung durch hochfrequente elektromagnetische Felder hängt von der Entfernung zur Sendeantenne und der für jede Antenne unterschiedlichen Strahlungsleistung ab, die ohne Fachkenntnisse und spezielle Messgeräte nicht feststellbar ist. Es wird durch die Fernmeldebehörde sichergestellt, dass der standortspezifisch notwendige Schutzabstand zu einer Antenne eingehalten wird.

Regelmäßige Messungen der Fernmeldebehörden in ganz Österreich zeigen, dass die tatsächlichen Immissionen deutlich unter den Grenzwerten liegen, oftmals sogar um den Faktor 100 bis 1000 und mehr.

Die geltenden Grenzwerte wurden von der Internationalen Kommission zum Schutz vor nicht ionisierender Strahlung (ICNIRP) festgelegt, von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) übernommen, von der Europäischen Union (EU) empfohlen und werden in Österreich verbindlich in der OVE-Richtlinie R23-1:2017 (ehem. E8850) festgesetzt. Sie entsprechen auch dem in der Diskussion immer wieder geforderten Vorsorgeprinzip. Der von ICNIRP (International Commission for Non Ionizing Radiation Protection) aus gesundheitlicher Sicht festgestellte, unbedenkliche Immissionswert wurde zur Festlegung des gültigen Grenzwertes um den Faktor 50 gesenkt um auch für noch unbekannte Wirkungen einen 50fachen Sicherheitsfaktor zu gewährleisten. Damit ist nach übereinstimmender Meinung aller Experten auf diesem Gebiet der Gesundheitsschutz auch für empfindliche Personengruppen wie Kranke, Kinder, Schwangere und ältere Menschen gegeben.

Der in der Diskussion immer wieder herangezogene so genannte Salzburger Vorsorgewert wurde ohne wissenschaftliche Grundlagen und ohne kompetenzrechtliche Zuständigkeit im Jahre 1998 von der Landessanitätsdirektion Salzburg verlautbart.

Schreibe einen Kommentar