FMK: KOMPLIZIERTE EU-ROAMING-REGEL FÜR URLAUBER EINFACH ERKLÄRT

Ab 15. Juni tritt EU-weit, in Liechtenstein, Norwegen und Island die neue Roaming-4-Regelung „Roam like at Home“  in Kraft, die einigermaßen kompliziert ist und aufgrund der vielen, detaillierten Informationen dazu  geführt hat, dass Kunden nun verunsichert sind.

EU-„Roam like at Home“ für Urlauber einfach erklärt

Alle, die in der EU urlauben, können die in ihren Inlandstarifen,  in allen Netzen geltenden, enthaltenen Sprachminuten, SMS und MMS ab 15. Juni im EU-Ausland so nutzen als wären sie zu Hause in Österreich.

Sorgenfrei telefonieren und SMS versenden

Denn wer mit seinem Handy oder Smartphone im EU-Urlaub telefonieren, SMS versenden und im Netz surfen will, kann das – so wie auch in Österreich gewohnt – tun, verbrauchte Einheiten werden einfach vom Paketvolumen abgezogen. Wer über keinen Pakettarif verfügt, zahlt für jede Einheit das, was auch in Österreich verrechnet wird.

Sorgenfrei  surfen: Betreiber senden rechtzeitig Warn-SMS

Für Tarife mit Daten-Kontingenten gelten ab Mitte Juni im EU-Ausland großzügige Fair Use Limits für Urlauber. Die Infos dazu finden sich auf den Homepages der einzelnen Betreiber. Es ist  aber nicht notwendig, im Urlaub täglich seinen Datenverbrauch zu checken, denn alle Betreiber senden ein  Info-SMS, wenn 100 % des monatlichen zustehenden Fair Use-Kontingents verbraucht sind.

Sorgenfrei Kostengrenzen einhalten

Darüber hinaus gibt es wie schon bisher eine Kostengrenze von EUR 60,- inkl. Ust. , die nur aktiv, also mit Zustimmung des Kunden, überschritten werden kann. Wer überwiegend (etwa  länger als 2 Monate in einem Zeitraum von 4 Monaten) im EU-Ausland Roaming nutzt, bekommt eine Warnung vor möglichen Zusatzkosten.

Surfen via Modems/ WLAN-Router

Internet-Pakete, die ausschließlich den Einsatz im WLAN-Router zu Hause gelten, kann man nur in Österreich nutzen. Roaming ist mit diesen SIM-Karten nicht  möglich.

Rückfragehinweis

Gregor Wagner

Pressesprecher
Forum Mobilkommunikation – FMK
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