ARBEITNEHMERSCHUTZ BEI ARBEITEN IN DER NÄHE VON MOBILFUNKANTENNEN

ARBEITNEHMERSCHUTZ BEI ARBEITEN IN DER NÄHE VON MOBILFUNKANTENNEN

Personenschutzgrenzwerte für berufliche exponierte Personen

Das internationale Grenzwertsystem für den Personenschutz gegenüber elektromagnetischen Feldern unterscheidet zwischen Allgemeinbevölkerung und sogenannten beruflich exponierten Personen. Die Allgemeinbevölkerung umfasst auch besonders schützenswerte Personengruppen wie Kinder, Schwangere oder Kranke. Für berufliche Exposition wird davon ausgegangen, dass sich die Person im erwerbstätigen Alter befindet und gesund ist. Darüber hinaus muss der Erwerbstätige über die Gefahren am Arbeitsplatz unterwiesen sein. Aus diesem Grund liegen Grenzwerte für berufliche Exposition höher als Grenzwerte für die Allgemeinbevölkerung.

Wer sind beruflich exponierte Personen?

Das sind „Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit an Arbeitsplätzen EMF exponiert werden. Für beruflich exponierte Personen sind im Regelfall die Grenzwerte der beruflichen Exposition anzuwenden.“
Für beruflich exponierte Personen sind die Grenzwerte laut VEMF (§3 Expositionsgrenzwerte) heranzuziehen.

Rechtliche Grundlagen

  • 1999/519/EG: Empfehlung des Rates vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz – 300 GHz)
  • Richtlinie 2013/35/EU des europäischen Parlaments und des Rates Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder) (26. Juni 2013)
  • Arbeitnehmerschutzgesetz § 66: Sonstige Einwirkungen und Belastungen […] gilt auch für andere physikalische Einwirkungen
  • Telekommunikationsgesetz: § 73 (2) […] der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen […] muss gewährleistet sein.
  • OVE-Richtlinie R 23-1:2017-04-01: Elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz — Teil 1: Begrenzung der Exposition von Personen der Allgemeinbevölkerung [beziehbar bei Austrian Standards unterhttps://shop.austrian-standards.at/]
  • VEMF (Verordnung elektromagnetische Felder) [https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=BgblAuth&Dokumentnummer=BGBLA_2016_II_179] 

Herleitung der Grenzwerte für  berufliche Exposition

Weitere Informationen finden Sie in der FMK-Broschüre „VEMF: Mobilfunk-Technik und Bewertung“ hier VEMF-Mobilfunk-Technik-und-Bewertung-Informationen-fur-Sicherheitsfachkrafte-fur-die-Arbeitsplatzevaluierung

Sicherheitsabstände für berufliche Exposition in der Nähe von Mobilfunk-Sendeantennen

Basierend auf den Grenzwerten, auf die in der VEMF Bezug genommen wird, lassen sich für Mobilfunkantennen sogenannte Sicherheitsabstände berechnen. Ein Sicherheitsabstand

ist derjenige Abstand, der zu einer Antenne eingehalten werden muss, um die Einhaltung der Personenschutzgrenzwerte zu garantieren.

Die folgenden Bilder zeigen verschiedene Antennen, wie sie typischerweise für Mobilfunksendeanlagen eingesetzt werden, und die Sicherheitsabstände, die beruflich exponierte Personen zu ihnen einhalten müssen.

Gibt es „Überexposition“ durch Mobilfunksendeanlagen?

Überexposition beschreibt eine Ausnahmesituation, in der Arbeitnehmer in einem Ausmaß  elektromagnetischen Feldern ausgesetzt wurden bzw. werden, die die Grenzwerte für beruflich exponierte Personen an diesem Ort übersteigen.

Bei Einhaltung der Sicherheitsabstände zu Mobilfunkantennen, die in dieser Broschüre dargestellt sind, ist gewährleistet, dass Arbeitnehmer nicht überexponiert werden können. Diese Sicherheitsabstände sind unter Annahme von Worst-Case-Faktoren berechnet worden – eine leichte Unterschreitung und damit eine leichte „Überexposition“ muss nicht unbedingt bedeuten, dass schädliche Auswirkungen eintreten werden, da in den Grenzwerten sehr hohe Sicherheitsfaktoren eingezogen wurden (siehe „Mobilfunk – Grenzwerte in Österreich“). 

Die Grenz- und Referenzwerte werden über ein 6-Minuten-Intervall gemittelt. Das heißt, dass eine kurzzeitige „Überexposition“ z. B. beim Vorbeiklettern direkt vor einer Antenne dann akzeptabel ist, wenn der 6-Minuten-Mittelwert unter den Grenz- und Referenzwerten liegt. 

Verpflichtende Arbeitsplatzevaluierung nach VEMF

Mit 1.8.2016 tritt die VEMF (Verordnung elektromagnetische Felder) in Kraft, die in Österreich die Richtlinie 2013/35/EU umsetzt. Die Verordnung kann unter diesem Link zum RIS des Bundes abgerufen werden: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2016_II_179/BGBLA_2016_II_179.pdfsig. Unter anderem wird darin geregelt, dass jeder Arbeitsplatz hinsichtlich elektromagnetischer Felder durch die Arbeitgeber zu evaluieren ist.

Für die Evaluierung von Büroarbeitsplätzen wird seitens des Regelwerks eine Überprüfungshilfe vorgegeben. Sie finden diese Tabelle in der FMK-Broschüre „VEMF: Mobilfunk-Technik und Bewertung“ hier VEMF-Mobilfunk-Technik-und-Bewertung-Informationen-fur-Sicherheitsfachkrafte-fur-die-Arbeitsplatzevaluierung

 Messungen und Messwerte

Messungen sind nach VEMF nur notwendig, wenn eine vertiefte Prüfung durchzuführen ist.

Die Messungen von Funkanwendungen der Mobiltelefonie sind sehr komplex. Mit der Einführung von LTE sind speziell entwickelte Messgeräte und Messverfahren notwendig, um Fehlmessungen bzw. Fehlinterpretationen der Messergebnisse zu vermeiden. Es bedarf aufwändigen Messequipments und der entsprechenden Befähigung und Erfahrung, Messungen durchzuführen und die Messwerte auch richtig zu interpretieren. Messungen sind nach der anzuwendenden Norm ÖVE/ÖNORM EN 50492:2014-11-01 durchzuführen.

Zu unterscheiden ist zwischen breitbandigen und frequenzselektiven Messungen. Breitbandige Messungen geben nur einen Überblick über die gesamten Immissionen (also z. B. die „Gesamtstärke“ von Radio, Fernsehen, Mobilfunk etc. als Summe) in einem summierten Ergebniswert mit beschränkter Aussagekraft. Zur Bestimmung der Immissionen eines einzelnen Funkdienstes ist es notwendig, eine aufwändigere frequenzselektive Messung durchzuführen.

Arbeitnehmer mit aktiven Implantaten

Bei Einhaltung der Sicherheitsabstände für die Allgemeinbevölkerung ist eine Beeinflussung von Implantaten in den Frequenzbereichen des Mobilfunks nicht zu erwarten. Jedenfalls wird empfohlen, dass der Implantatträger mit dem Arbeitsmediziner Rücksprache hält.

Weitere Informationen finden Sie in der FMK-Broschüre „VEMF: Mobilfunk-Technik und Bewertung“ hier VEMF-Mobilfunk-Technik-und-Bewertung-Informationen-fur-Sicherheitsfachkrafte-fur-die-Arbeitsplatzevaluierung

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