Immer wieder – vor allem, wenn der Neubau einer Mobilfunkstation ansteht – stehen diese Fragen bei der betroffenen Bevölkerung im Raum:
Warum steht eine Mobilfunkanlage hier und nicht dort, nach welchen Kriterien werden die Mobilfunkstandorte ausgewählt und warum bedeutet die Verlegung eines Sendemastes an den Ortsrand nicht unbedingt eine Abnahme der Immissionen?
Unabhängig von rechtlichen Verfahren erfolgt die Errichtung von Sendeanlagen nicht willkürlich, sondern nach technischen Kriterien. Diese orientieren sich an den jeweiligen Sende- und Empfangsbedingungen, die von verschiedenen Parametern wie etwa Nutzungsgrad, Topografie, Verbauungsgrad und anderen natürlichen Hindernissen, sowie den Anforderungen und der Anzahl der Kunden. Im städtischen Bereich etwa sind aufgrund der größeren Anzahl von Gesprächen oder Datenmengen, die gleichzeitig von einer einzigen Station verarbeitet werden sollen, mehr Sendeanlagen notwendig als in weniger dicht besiedelten Gebieten.
Sendeleistungen und Exposition
Mobilfunkanlagen werden mit sehr geringen Sendeleistungen betrieben und haben aus diesem Grund eine stark begrenzte Reichweite – auch deshalb, weil ein Handy zur Mobilfunkanlage zurücksenden können muss und über eine noch geringere Sendeleistung als die Mobilfunkanlage verfügt (die beträgt beispielsweise im 5G-Modus nicht mehr als nur 0,2 Watt). In diesem System prüfen sowohl Handy als auch Sendeanlage laufend die Empfangsbedingungen und regulieren die Sendeleistung zusätzlich so weit wie möglich nach unten. Mobilfunkanlagen, die auch dort stehen, wo sie benötigt werden, tragen damit zur Reduktion der Exposition bei.
Oft wird die Forderung erhoben, einen Sendemast an den Ortsrand zu verlegen. Die Annahme, dass die Immissionen so verringert werden, wenn der Sendemast in größerer Entfernung errichtet wird, trifft deshalb nicht zu. Der Sender müsste in diesem Fall zur Erreichung desselben Versorgungsgebietes entsprechend mehr Energie aussenden und auch das Handy müsste mit viel größeren Leistungen arbeiten. Das schlägt sich nicht nur in höheren persönlichen Expositionen beispielsweise am Kopf, sondern auch in verringerten Akkulaufzeiten nieder.
Je näher eine Sendeanlage bei ihren Kunden steht, desto geringer sind der benötigte Energieaufwand von Sender und Handy und damit auch die Immissionen. Es gilt: Entfernung ist nicht immer sinnvoll!
Wie funktionieren die Antennen?
Mobilfunkantennen bündeln ihre elektromagnetischen Felder und senden sie wie das Licht einer Taschenlampe hauptsächlich in eine bestimmte Richtung aus. In dieser sogenannten Hauptsenderichtung werden die in Österreich anzuwendenden Grenzwerte bereits nach wenigen Metern unterschritten, außerhalb der Hauptsenderichtung – z.B. unterhalb von Mobilfunkanlagen – bereits meist nach weniger als einem (!) Meter.
Lesen Sie mehr zur Funktionsweise eines Mobilfunknetzes in dieser Broschüre: https://fmk.gefi.at/wp-content/uploads/2020/10/FMK_Mobilfunk_Wie-geht-das.pdf
Personenschutz
Der Abstand zur Antenne, ab dem die Personenschutz-Grenzwerte unterschritten werden, heißt Sicherheitsabstand. Dieser kleine Bereich liegt direkt vor der Antenne und ist nicht öffentlich zugänglich, denn sonst dürfte die Antenne so nicht errichtet werden. Dies wird in der Praxis streng geprüft und wenn nötig, werden Zutrittsbeschränkungen vorgesehen.
Damit eine Person in der Hauptsenderichtung so exponiert ist, dass der Grenzwert überschritten wird, müsste diese Person sich sehr nahe vor der Antenne aufhalten, was durch eine entsprechende Planung und Bauausführung von Sendeanlagen verhindert wird. Das Wesen des Zusammenspiels von Immissionsgrenzwert und Schutzabstand ist es, überall dort, wo sich Menschen aufhalten können, sicherzustellen, dass die Grenzwerte jedenfalls eingehalten werden.
Für beruflich exponiertes Fachpersonal, das sich nur kurzzeitig im direkten Nahbereich von Antennen aufhalten könnte (etwa die eigenen SystemtechnikerInnen), gelten eigene Grenzwerte und Bestimmungen. So ist es bis zu einem maximalen Aufenthalt von 6 Minuten möglich, an der Vorderseite der Antenne zu stehen oder vorbeizuklettern, ohne die Grenzwerte zu überschreiten. Längerfristige Arbeiten vor Antennen müssen in jedem Fall mit dem jeweiligen Mobilfunkbetreiber abgestimmt werden, der auch das Prozedere festlegt. Mehr Informationen zur beruflichen Exposition in der Nähe von Mobilfunkanlagen finden Sie in dieser Broschüre: https://fmk.gefi.at/wp-content/uploads/2020/10/VEMF-Mobilfunk-Technik-und-Bewertung-Informationen-fur-Sicherheitsfachkrafte-fur-die-Arbeitsplatzevaluierung-nach-VEMF.pdf