
Österreichweite 5G-Messreihe ergibt geringere Immissionswerte als erwartet
71 Messwerte aus ganz Österreich veröffentlicht / Höchste gemessene Immission beträgt gerade mal ein Hundertstel vom Grenzwert / Im Durchschnitt nur 0,05 % vom Grenzwert…
Mit dem Gemeinde-Service des FMK wurden die Anliegen der Gemeinden aus den Mobilfunk-Umfragen (eine Zusammenarbeit des Österreichischen Gemeindebunds mit dem FMK) aufgenommen und umgesetzt. Auch Informationen, die von den Kommunen selbst bisher schon nachgefragt wurden, liegen hier zum Abholen bereit.
Das Service-Paket umfasst einen Leitfaden rund um den Ausbau von Mobilfunkanlagen, Broschüren, Gemeindezeitungsartikel und Informationen zu österreichweiten Messwerten von Handymasten. Die Unterlagen wurden auf Basis des international anerkannten, wissenschaftlichen Kenntnisstandes der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der EU (SCENIHR) erstellt. Da die Gemeinde oft der wichtigste Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürgern ist, sind sachliche Informationen und ein Überblick über viele Themenbereiche wichtig. Letztendlich sollte sich jeder selbst sein Bild zu Mobilfunk machen können.
Der Leitfaden bietet den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sachliche Informationen und nützliche Tipps in der Mobilfunk-Diskussion. Neben aktuellen Entwicklungen zu Mobilfunk umfasst das Service-Paket auch transparent die tatsächlichen Ergebnisse von Mobilfunk-Messungen. In Form von Artikeln für die Gemeindezeitung wurde zum Beispiel der wissenschaftliche Kenntnisstand oder die Funktionalität von Mobilfunk allgemein verständlich aufbereitet. Informationsbroschüren und die Mobilfunk-Vereinbarung runden das Service-Paket ab.
Wegen der geringen Sendeleistungen, die im Mobilfunk verwendet werden, braucht das Handy für eine gute Sende- und Empfangsqualität eine Mobilfunkstation in seiner Nähe. Deshalb ist – anders als beim Rundfunk – für die Zweiwegkommunikation zwischen Mobiltelefon und Sendeanlage via elektromagnetischer Felder ein relativ engmaschiges Netz von Mobilfunkanlagen notwendig. Das funktioniert ähnlich wie bei Straßenlaternen, die in kurzen Abständen stehen müssen, um eine Straße vollständig auszuleuchten.
Aufgrund dieser technischen Gegebenheiten, aber auch der geographischen Rahmenbedingungen in Österreich ist der Aufbau eines flächendeckenden Mobilfunknetzes ein kompliziertes und teures Infrastrukturprojekt. Insgesamt gibt es heute in Österreich rund 20.000 Mobilfunkstationen auf Dächern, Mobilfunkmasten und Fremdmasten. Rund 50% dieser Stationen befinden sich auf gemeinsam genutzter Infrastruktur, siehe hierzuMobilfunkstationen in Österreich.
Netze im Wandel – Ausbau auf Bestand
Ein Mobilfunknetz ist kein statisches Gebilde, das einmal errichtet wird. Ein Mobilfunknetz unterliegt einem stetigen Wandel durch sich ändernde Kundenanforderungen, neue Anwendungen, modernere Mobilfunkgenerationen wie LTE oder 5G, Errichtung neuer Siedlungen oder auch Abriss bestehender Infrastruktur, auf der Sendeanlagen untergebracht sind.
Die Mobilfunknetze Österreichs sind nach fast 30 Jahren sehr gut ausgebaut und die österreichische Bevölkerung ist fast flächendeckend versorgt. Nur in Einzelfällen werden bei steigender Kundennachfrage oder anderen Gründen Standorte zusätzlich errichtet. Die österreichischen Mobilfunkbetreiber sind nicht zuletzt aus ökonomischen Gründen bemüht, wo immer machbar bestehende Sendeanlagen für einen weiteren Ausbau zu nutzen.
Der derzeit laufende 5G-Ausbau etwa wird hauptsächlich auf bestehenden Sendeanlagen umgesetzt. Der Frequenzbereich 3.5 GHz ist nur wenig höher als die bisherig für LTE genutzten Frequenzbereiche, weiters steht eine neue Antennentechnologie zur Verfügung. Dies macht es möglich, die bestehenden Netzraster zu nutzen. Erst bei viel höheren Frequenzen müssen die Abstände von Sendeanlagen verringert werden; ein Einsatz dieser Frequenzbereiche ist derzeit aber noch nicht absehbar.
Standortfragen für Mobilfunkanlagen bergen im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden oft ein beträchtliches Konfliktpotential. Der Ruf – insbesondere der besorgten Anrainer – nach der Behörde und dem Gesetzgeber ertönt dann ebenso rasch wie laut. Die Einflussmöglichkeit der Gemeinden auf den konkreten Standort ist allerdings – soweit sie nicht selbst Eigentümer der Standortflächen sind – sehr begrenzt.
Der Netzausbau wird von folgenden rechtlichen Regelwerken geregelt:
Internationale Regelwerke:
Nationale Regelwerke:
NICHT ANWENDBAR FÜR DIE ERRICHTUNG EINER MOBILFUNKSENDEANLAGE SIND:
Gewerberecht (Ansiedlung eines Gewerbebetriebs): Betriebsanlagengenehmigung:
Standortfragen für Mobilfunkanlagen bergen im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden oft ein beträchtliches Konfliktpotential. Der Ruf – insbesondere der besorgten Anrainer – nach der Behörde und dem Gesetzgeber ertönt dann ebenso rasch wie laut. Die Einflussmöglichkeit der Gemeinden auf den konkreten Standort ist allerdings – soweit sie nicht selbst Eigentümer der Standortflächen sind – sehr begrenzt.
Der Netzausbau wird von folgenden rechtlichen Regelwerken geregelt:
Internationale Regelwerke:
Nationale Regelwerke:
NICHT ANWENDBAR FÜR DIE ERRICHTUNG EINER MOBILFUNKSENDEANLAGE SIND:
Gewerberecht (Ansiedlung eines Gewerbebetriebs): Betriebsanlagengenehmigung:
Gemeinden sind immer wieder mit Massenmails, Schimmelbriefen und Petitionen von Bürgerinitiativen konfrontiert, die sich gegen einen Ausbau der jüngsten Mobilfunkgeneration 5G wenden. Die Anschreiben teils irrige Rechtsmeinungen und/oder Vorbringungen hinsichtlich einer vermuteten Gefährlichkeit von 5G. Dies ging jüngst so weit, dass eine Gemeinde basierend auf Vorformulierungen der Bürgerinitiativen eine nicht auf den Rechtsgrundlagen fußende Verordnung erlassen hat und eine zweite Gemeinde bereits Vorbereitungen dazu getroffen hatte.
[ https://www.kleinezeitung.at/kaernten/5848656/Umstrittener-Mobilfunkstandard_Wegen-Verordnung-gegen-5G_Land
Stellungnahme des Gemeindebundes
Der Gemeindebund hat eine umfassende Stellungnahme zu den Kompetenzen einer Gemeinde hinsichtlich des Mobilfunkausbaus veröffentlicht. Der Text kann hier abgerufen werden: https://www.kommunal.at/5g-gemeindebund-warnt-vor-kompetenzueberschreitung
Darin heißt es unter anderem auch, dass es eine Überschreitung der Kompetenzen darstellt und den Tatbestand des Amtsmissbrauchs erfüllt, wenn nicht vorgesehene Prüfparameter im Zuge für die baubehördliche Bewilligung herangezogen werden. Verordnungen zum Verbot von Funkanlagen seien rechtlich sehr bedenklich und es wird auf die Zuständigkeit des Bundes für die Bewilligung von Funkanlagen verwiesen.
Stellungnahmen der Volksanwaltschaft
Die Volksanwaltschaft hält zu den Kompetenzen der Gemeinde hinsichtlich des Mobilfunkausbaus fest, dass Gemeinden 5G nicht verbieten können. Die Volksanwaltschaft erläutert dies unter Berufung auf die Bundeszuständigkeit für die Bewilligung von Funkanlagen, die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes sowie auf die Regelungen der Landesbauordnungen. Der Artikel kann hier abgerufen werden: https://www.kommunalnet.at/2021/01/19/die-gemeinde-kann-5g-nicht-verbieten/
Stand: 2013
Tirol
In Tirol wurde bspw. für Antennentragmasten innerhalb geschlossener Ortschaften ein Bauanzeigeverfahren vorgesehen (§ 49 Tiroler Bauordnung 2001) und es kann die Baubehörde das Vorhaben untersagen, wenn das Orts- oder Straßenbild erheblich beeinträchtigt werden würde.
Steiermark und Niederösterreich
Auch im steirischen Baugesetz sind sichtbare Antennen und Funkanlagentragmasten anzeigepflichtig (§ 20 Z 3 lit e Stmk. Baugesetz), eine Anzeigepflicht besteht auch für bestimmte Funkanlagen in Niederösterreich (§ 15 NÖ Bauordnung).
Salzburg
Im Bundesland Salzburg dürfen frei stehende Antennentragmastanlagen nur innerhalb bestimmter Widmungskategorien (Gewerbegebiete, Industriegebiete, etc.) und auch dort unter Berücksichtigung bestimmter Nachbarabstände zu anderen Widmungsarten errichtet werden (§ 10 Sbg. Ortsbildschutzgesetz 1999). Eine, für die Errichtung außerhalb dieser Gebiete erforderliche Einzelbewilligung darf von der Gemeindevertretung nur erteilt werden, wenn dadurch das „Orts- bzw. Stadt-, Straßen oder Landschaftsbild nicht gestört wird.“
Vorarlberg
In Vorarlberg kann die Gemeindevertretung zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes durch Verordnung bestimmen dass Ankündigungen und Werbeanlagen nur in einer bestimmten Form und Größe ausgeführt und innerhalb der Gemeinde nur an bestimmten Orten errichtet oder an bestimmten Orten nicht errichtet werden dürfen. Dasselbe gilt für Antennenanlagen für Mobilfunk; dabei ist auf die telekommunikationstechnischen Erfordernisse Rücksicht zu nehmen (§ 17 Vorarlberger Baugesetz). Dass die Erlassung einer solchen Verordnung auch eine entsprechende Grundlagenforschung der Gemeinde als Verordnungsgeber für eine allf. Einschränkung der Errichtung von Mobilfunkanlagen zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes und andererseits aber auch die Bedachtnahme auf die Erfordernisse der Telekommunikation voraussetzt, hat der Verfassungsgerichtshof in seinem Erk. vom 1.10.2008 (V347/08) mehr als deutlich zum Ausdruck gebracht.
Oberösterreich und andere Bundesländer
Andere Bundesländer wiederum (bspw. die OÖ Bauordnung 1994 – vgl. § 24 OÖ BauO) sehen eine Baubewilligungspflicht von Antennen/ Antennenmastanlagen nur unter bestimmten Voraussetzungen vor (mehr als drei Meter Höhe einschließlich eines allfälligen Antennenmastes, gemessen vom Fußpunkt der Antenne oder des Mastes, soweit sie nicht in den Widmungskategorien des § 22 Abs. 6 und Abs. 7, § 23 Abs. 4 Z 3, § 29, § 30 und § 30a Oö. Raumordnungsgesetz 1994 errichtet werden).
Normgerechte Messung aller Funkimmissionen vor Ort / Messergebnisbericht von gerichtlich beeidetem Sachverständigen
In der Bevölkerung steht oft die Frage nach den tatsächlichen Funkimmissionen durch Mobilfunk, aber auch durch Radio, Fernsehen, Behördenfunk und andere Funksysteme, im Raum. Vor allem die Überprüfung und Einhaltung der geltenden Grenzwerte in Gemeinden, in denen neue Mobilfunksysteme im Zuge des 5G-Ausbaus in Betrieb genommen wurde, ist oft ein Thema.
Deshalb bietet das Forum Mobilkommunikation ab sofort allen interessierten Gemeinden eine normgerechte Breitbandmessung dieser Immissionen an.
Das eingesetzte Messsystem „NARDA AMB8059“ ermittelt die Summe der Immissionen allen vor Ort vorhandenen Funkdiensten wie Rundfunk, Behördenfunk, WLAN und natürlich Mobilfunk 2G, 3G, 4G und 5G in einem Zeitraum von 24 Stunden bis zu sieben Tagen. Nach der Messperiode wird ein normgerechter Messergebnisbericht von einem gerichtlich beeideten Sachverständigen erstellt und der Gemeinde übergeben.
Während der Messperiode können die aktuellen Funkimmissionen online einsehen. Die Werte werden im 15-Minuten-Takt aktualisiert.
Die Langzeitmessung wird zum Selbstkostenpreis von 670 € (24-Stunden-Messung) bis 1000 € (7-Tage-Messung) angeboten und inkludiert die Anlieferung sowie Abholung samt Einrichtung, die Messdurchführung und die Ausfertigung des Messergebnis-Protokolls des gerichtlich beeideten Sachverständigen.
Gemeinden, die sich für eine Messung interessieren, kontaktieren das Forum Mobilkommunikation per E-Mail unter office@fmk.at, Betreff: „Mobilfunkmessung“
Die Regulierungsbehörde RTR hat im Februar 2021 auf ihrer Homepage eine Servicestelle für Gemeinden ins Leben gerufen. Hier finden Gemeindevertreter Informationen zu Mobilfunktechnik, dem Themenkreis Mobilfunk und Gesundheit sowie rechtlichen Rahmenbedingungen: https://www.rtr.at/5GGemeindeservice
Im Jahr 2001 schlossen alle Mobilfunknetzbetreiber und das Forum Mobilkommunikation mit dem Österreichischen Gemeindebund die freiwillige „Vereinbarung betreffend Information der Gemeinden und der Bevölkerung bei der Errichtung von Mobilfunkanlagen“ ab.
Inhalt dieser Vereinbarung ist der offene und transparente Informationsaustausch beim Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur, insbesondere bei der Errichtung von Mobilfunkbasisstationen. Mittels eines standardisierten Briefes sowie eines umfassenden Informationspakets wird die betreffende Gemeinde über jede Neuerrichtung eines Mobilfunkstandorts oder die Auf- bzw. Umrüstung eines bestehenden Standorts um eine neue Mobilfunkgeneration (also auch 5G) informiert.
Diese Information erfolgt im Sinne der gelebten Transparenz der österreichischen Mobilfunkindustrie auch dann, wenn es sich um eine nicht anzeige- bzw. genehmigungspflichtige Baumaßnahme handelt.
Der Bürgermeister als politischer Vertreter der Gemeinde erhält mit dem Schreiben nach Vorliegen der wesentlichen Eckdaten der geplanten Anlage möglichst frühzeitig u.a. das sogenannte „Technische Informationsblatt“, das alle (geplanten) technischen Parameter der Anlage, den Standort und einen direkten Ansprechpartner für weiterführende Fragen beinhaltet. Die Gemeinde verfügt nun über Informationen, die sie in einer ihr geeignet erscheinenden Weise ihren Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stellen kann.
71 Messwerte aus ganz Österreich veröffentlicht / Höchste gemessene Immission beträgt gerade mal ein Hundertstel vom Grenzwert / Im Durchschnitt nur 0,05 % vom Grenzwert…
„Wildwuchs“ von Mobilfunkstationen? Im Gegenteil: Masten werden nicht willkürlich und nach dem Zufallsprinzip errichtet.
Rechtskräftiges Urteil: Amtsmissbrauch
Ein Mobilfunkbetreiber beginnt im Jahr 2004 mit der Suche nach 2 Standorten für Sendeanlagen…
Informationen und Ergebnisse zu den Mobilfunkmessreihen in Zusammenarbeit mit dem TÜV und der Technischen Hochschule Deggendorf.
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