Viel wird über die „Gefährlichkeit“ der neuen Mobilfunktechnologie verbreitet – was ist an den Geschichten wirklich dran?
Wie gefährlich ist 5G?
„Vögel fallen tot vom Himmel.“ „Ein noch nie dagewesenes Experiment am Menschen und der Umwelt.“ „5G ist gefährlicher als bisherige Mobilfunktechnologien.“ „Besorgte Wissenschaftler appellieren an EU, den 5G Ausbau zu stoppen.“
Berichte wie diese finden ungeprüft ihren Niederschlag in der persönlichen Risikoeinschätzung vieler Mitbürger – aber stimmen die Geschichten wirklich? Sind die Sorgen berechtigt?
Aus technischer Sicht: NEIN.
„Viele technische Aspekte von 5G sind mit denen bisheriger Mobilfunkstandards vergleichbar: So soll 5G zunächst in Frequenzbereichen eingesetzt werden,
- in denen bereits heute Mobilfunk betrieben wird (2-GHz Band),
- die für vergleichbare Nutzungen vergeben sind (3,6-GHz-Band) oder
- die solchen Frequenzbändern benachbart sind (700-MHz-Band).
Viele Erkenntnisse früherer Mobilfunkgenerationen sind auf 5G übertragbar.
Erkenntnisse aus Studien, in denen mögliche Gesundheitswirkungen elektromagnetischer Felder des Mobilfunks untersucht wurden, können daher zu einem großen Teil auf 5G übertragen werden. So war beispielsweise das Deutsche Mobilfunkforschungsprogramm (DMF) so angelegt, dass dessen Erkenntnisse auch Aussagekraft für zukünftige technische Entwicklungen haben sollten. Der Frequenzbereich wurde bewusst breit gefasst und ging in einigen Studien über die aktuell für den Mobilfunk genutzten Bereiche hinaus. Innerhalb der gültigen Grenzwerte für Mobilfunksendeanlagen und bei Einhaltung der im Rahmen der Produktsicherheit an Mobiltelefone gestellten Anforderungen gibt es demnach keine bestätigten Belege auf eine schädigende Wirkung des Mobilfunks.“
[Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz, http://www.bfs.de/DE/themen/emf/mobilfunk/basiswissen/5g/5g.html;jsessionid=3019259AF89FA2AC1CFDF0164E88518F.1_cid349]
5G ist keine Revolution, sondern eine Evolution aus bisher verwendeter und verbesserter Technik. Übertragungsform und Übertragungsmedium sind bekannt. Im ersten Ausbauschritt werden weitestgehend bestehende Sendeanlagen genutzt und erweitert, erst später werden bedarfsorientiert sogenannte „small cells“ zur Verdichtung verbaut. Small cells werden einen ähnlichen Versorgungsradius wie WLAN-Geräte haben und auch mit ähnlichen Sendeleistungen betrieben werden.
Der aktuelle Ausbau von 5G finden derzeit im Bereich um 3,5 GHz und 700 MHz statt. Der Zeitpunkt der Einführung der 26 GHz-Frequenzen bzw. noch höherer Frequenzen lässt sich aus heutiger Sicht nicht festlegen, da im Vorfeld internationale Abstimmungen getroffen werden müssen.
Bitte lesen Sie auch die Broschüre „Die nächste Mobilfunkgeneration: 5G“ dazu: https://www.fmk.at/site/assets/files/44752/fmk_factsheet_2018.pdf
Und aus gesundheitlicher Sicht?
Die internationalen und nationalen Personenschutzgrenzwerte mit ihrem hohen Vorsorgefaktor 50 gelten selbstverständlich auch für diese neu genutzten Frequenzbereiche.
In Österreich sind die Personenschutzgrenzwerte der OVE-Richtlinie OVE/ÖNORM R 23-1 „Elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz – Teil 1: Begrenzung der Exposition von Personen der Allgemeinbevölkerung“[1] festgelegt. Diese enthalten einen Sicherheitsfaktor von 50, um auch spezielle Personengruppen wie Ältere, Kranke, Schwangere usw. in ausreichendem Maß zu schützen
Diese Grenzwerte sind in Österreich im Rechtsrahmen verbindlich heranzuziehen – es gibt mehrere Gesetze, die diesen Bereich regeln (z.B. TKG – Telekommunikationsgesetz) und zu deren Einhaltung diverse Regulatorien und Normen herangezogen werden.
Aussagen, dass es in Österreich einen rechtsfreien Raum und keine verbindlichen Grenzwerte für den Hochfrequenzbereich (z.B. Mobilfunk) gibt, sind daher falsch. Das Nichtvorhandensein eines expliziten Gesetzes wie beispielsweise das Bundesimmissionsschutzgesetz (Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge, Durchführungsverordnung 26. BImSchV) in Deutschland ist irrelevant, denn die OVE-Richtlinie R 23-1 als Teil österreichischen Regelsystems ist verbindlich heranzuziehen.
Die Personenschutzgrenzwerte basieren auf dem anerkannten wissenschaftlichen Kenntnisstand, der regelmäßig von nationalen und internationalen Gremien einer Überprüfung unterzogen wird. Zu diesen Überprüfungen werden alle (!) verfügbaren Studien auf ihre Qualität hinsichtlich Design und Durchführung geprüft und die Ergebnisse reevaluiert, zuletzt durch:
- SCENIHR (beratendes Wissenschaftsgremium der EU-Kommission) per 6.3.2015, mit dem Ergebnis, dass keine Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunk unterhalb der Grenzwerte der WHO erwartbar ist. Die Zusammenfassung in Deutsch findet sich hier: http://ec.europa.eu/health/scientific_committees/docs/citizens_emf_de.pdf
- Überprüfung der ICNIRP-Personenschutzgrenzwerte: die öffentliche Konsultationsphase per 9.10.2018 beendet wurde. In dieser Phase konnten alle interessierten Parteien ihre Stellungnahmen einbringen. Die Grenzwerte im Bereich des Mobilfunks wurden unverändert belassen.
- In Österreich führt diese Bewertungen jährlich der Wissenschaftliche Beirat Funk durch (jüngst: 2020), der umfassend interdisziplinär zusammengesetzt ist. Die Ergebnisse können hier abgerufen werden: https://www.bmlrt.gv.at/telekommunikation-post/funk-mobilfunk/mobilfunk-gesundheit/wissenschaftlicher-beirat-funk/expertenforum.html
Aktuelle Studienergebnisse
Aktuelle Studienergebnisse finden keine Belege für eine Zunahme von Krebsfällen, wie sie aufgrund kritischer Studienergebnisse zu erwarten wären.
In der Schweiz führte ein Forscherteam um Dr. Röösli eine Metastudie zur Langzeitverwendung von Mobiltelefonen und bestimmten Gehirntumoren durch:
‘In summary, current evidence from all available studies including in vitro, in vivo, and epidemiological studies does not indicate an association between MP use and tumors developing from the most exposed organs and tissues. Given the large amount of research on this topic, any potentially undetected risk is expected to be small from an individual perspective and might concern long latency periods (>15 years), rare brain tumor subtypes, and MP usage during childhood. To address such small risks, high-quality research with accurate exposure assessment is needed, taking into account that MP call duration alone is not expected to adequately reject RF-EMF exposure to the brain.’ (https://www.annualreviews.org/doi/10.1146/annurev-publhealth-040218-044037 )
Studien aus dem Bereich der Millimeterwellen
Japanische Arbeiten im Bereich von 40 GHz und 60 GHz, die an verschiedenen Augenzellen forschten, konnten keine Auswirkungen einer Befeldung (mit Fokus auf DNA-Schädigungen) mit Hochfrequenzfeldern in der Höhe der ICNIRP-Grenzwerte (10 W/m²) in diesen Frequenzbereichen finden. Die Forscher halten fest: ‘The results of this study suggest that exposure of eye epithelial cells to 40-GHz millimeter-wave radiation has little or no effect on genotoxicity or protein expression. These results were consistent with our previous data obtained with 60-GHz millimeter irradiation.’ (Koyama at al. 2016 und 2019)
(Anm.: die Nutzung dieser hohen Frequenzbereiche ist bis auf absehbare Zukunft nicht möglich, da es keine Vergabetermine dafür gibt und davor noch internationale Abstimmungen notwendig sind.)
(https://academic.oup.com/jrr/advance-article/doi/10.1093/jrr/rrz017/5518566 sowie https://www.mdpi.com/1660-4601/13/8/802 )
Einschätzung des Gesundheitsrisikos durch 5G
Zusammenfassend kommen alle von nationalen Gremien durchgeführten Bewertungen zum Schluss, dass sich die bisherigen Expositionshöhen mit 5G nur kaum verändern werden und dass unter dem internationalen Kenntnisstand der Wissenschaft daraus keine Gesundheitsrisiken zu erwarten sind.
Österreich:
Das zuständige Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) hat eine aktuelle Stellungnahme veröffentlicht, die auf der Homepage des Ministeriums abgerufen werden kann: 5G Faktencheck (bmlrt.gv.at)
Der Wissenschaftliche Beirat Funk als beratendes Gremium des BMLRT befindet zur vermuteten Gefährlichkeit des Mobilfunks: „Nach derzeitigem Stand der Wissenschaft kann gesagt werden, dass es bei Einhaltung der in Österreich verbindlich geltenden Grenzwerte für Mobilfunksendeanlagen, keinen Nachweis für eine Gefährdung der Gesundheit durch elektromagnetische Felder des Mobilfunks unterhalb der von der WHO/ICNIRP empfohlenen Grenzwerte gibt.“
Die Stellungnahme des BMLRT widmet sich auch Mythen zur neuen Technologie, die im Netz große Verbreitung finden, aber entweder Fake Facts oder bewusste Panikmache sind.
Stellungnahme der EU-Kommission, 20.5. 2019
Die EU-Kommission hat in einer Anfragebeantwortung zweier Abgeordneter des EU Parlaments im Mai 2019 folgendes festgehalten:
- ‘…the strict and safe exposure limits for electromagnetic fields recommended at EU level by Council Recommendation 1999/519/EC on the exposure of the general public to electromagnetic fields apply for all frequency bands currently envisaged for 5G.’
- The 5G networks are expected to have similar or lower levels of emission than 4G networks. Combined with 4G a modest cumulative increase is possible in dense areas, still far below the limits. These limits are based on independent guidance issued by the International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP). Therefore an impact assessment is not considered necessary. The ICNIRP is reviewing its guidelines after public consultation. The Commission is looking forward to the conclusions.
(http://www.europarl.europa.eu/doceo/document/P-8-2019-001526-ASW_EN.html )
Deutschland:
Das Bundesamt für Strahlenschutz schreibt: „Die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den Wirkungen elektromagnetischer Felder auf den Menschen sind laut Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) auch für 5G weitestgehend aussagekräftig. „Wenn der Aufbau der nötigen Infrastruktur umsichtig erfolgt, sind auch durch 5G keine gesundheitlichen Wirkungen zu befürchten“ (http://www.bfs.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/BfS/DE/2018/010.html )
Finnland:
Die STUK (Strahlenschutz- und Atombehörde) hält fest:‘In the light of current information, exposure to radio frequency radiation from base stations will not rise to a significant level with the introduction of the 5G network. From the point of view of exposure to radio frequency radiation, the new base stations do not differ significantly from the base stations of existing mobile communication technologies (2G, 3G, 4G).’(https://www.stuk.fi/aiheet/matkapuhelimet-ja-tukiasemat/matkapuhelinverkko/5g-verkon-sateilyturvallisuus )
Norwegen:
Die DSA (Strahlenschutz- und Atombehörde) fasst zusammen: ‘The overall research shows that the radiation from wireless technology is not hazardous to health, as long as the levels are below the recommended limit values. This is the prevailing view among researchers in many countries today, and it is supported by the EU Scientific Committee. We have used cell phones and radio transmitters for decades and much research has been done on how this affects our health. Risk factors of importance to public health have not been found. With the knowledge we have today, there is no need to worry that 5G is hazardous to health.’ (https://www.dsa.no/temaartikler/94565/5g-teknologi-og-straaling )
Großbritannien:
Die PHE (Public Health England) schreibt: „‘…the highest frequencies being discussed for future use by 5G are around ten times higher than those used by current network technologies, up to a few tens of GHz. Their use is not new, and they have been used for point-to- point microwave links and some other types of transmitters that have been present in the environment for many years. ICNIRP guidelines apply up to 300 GHz, well beyond the maximum (few tens of GHz) frequencies under discussion for 5G…The main change in using higher frequencies is that there is less penetration of radio waves into body tissues and absorption of the radio energy, and any consequent heating, becomes more confined to the body surface. It is possible that there may be a small increase in overall exposure to radio waves when 5G is added to an existing network or in a new area; however, the overall exposure is expected to remain low relative to guidelines and as such there should be no consequences for public health.’ (https://www.whatdotheyknow.com/request/525481/response/1260481/attach/2/PHE%205G%20Lines%2017%20April%202018Cln.pdf )
Schweden:
Die schwedische Strahlenschutzbehörde (SSM) hat Ergebnisse ihrer Arbeitsgruppen zur Bewertung „strahlenschutzrelevanter Risiken der 5G-Technologie veröffentlicht. Das renommierte Karolinska Institut hat dazu die Studienlage bewertet und resümiert, dass keine neuen Wirkmechanismen zu erwarten sind. (https://www.stralsakerhetsmyndigheten.se/omraden/magnetfalt-och-tradlos-teknik/myndighetens-arbete-med-5g/)
Neuseeland:
Das neuseeländische Interagency Committee on the Health Effects of Non-ionising Fields ist ein beratendes Gremium des Gesundheitsministeriums mit dem Auftrag, Studien zu möglichen Auswirkungen elektromagnetischer Felder auf die Gesundheit zu beobachten und zu evaluieren.
Im aktuellen Bericht des Committee wird zusammenfassend festgehalten:
- Die grundlegende Basis für Immissionsgrenzwerte in Neuseeland ist nach wie vor gültig
- Trotz einer Vielzahl von Studien, die eventuelle Effekte untersucht haben, und im speziellen zur Verwendung von Mobiltelefonen, gibt es keine klaren Anzeichen von Gesundheitseffekten durch die Exposition, wenn die Grenzwerte eingehalten werden
- Zu 5G wird festgehalten: da der Erstausbau im Bereich 3.5 GHz und später bei 26 GHz erfolgen wird, liegen dieseeBereiche im Anwendungsbereich der neuseeländischen Norm für die Exposition durch Hochfrequenzfelder (New Zealand Standard for RF field exposure). Existierende Studien zu gesundheitlichen Effekten decken diese Frequenzbänder bereits ab.
- Zum Bioinitiative-Report führt das Committee aus, dass der Bioinitiative Report viele Schwächen enthält, die seine Glaubwürdigkeit und Schlussfolgerungen unterminieren und dass das Committee dessen Ergebnisse nicht weiter berücksichtigt. (‘The Committee finds that this report has weaknesses that undermine its credibility and conclusions, and does not place any weight on the report’s findings or recommendations.’)