AMTSMISSBRAUCH IN SPITTAL AN DER DRAU

Rechtskräftiges Urteil: Amtsmissbrauch

Ein Mobilfunkbetreiber beginnt im Jahr 2004 mit der Suche nach 2 Standorten für Sendeanlagen im Stadtgebiet von Spittal, die auch durch ein zweites Unternehmen mitgenutzt werden sollen. Die Ansuchen um Baubewilligungen an zwei ausgewählten Standorten wurden im April 2005 bzw. März 2005 bei der Stadt Spittal eingebracht.

Bei beiden Standorten bildet sich eine Bürgerinitiative gegen die ausgewählten Standorte, der Bauwerber beginnt im Dialog mit der Stadt Spittal Alternativstandorte zu suchen und zu prüfen. Im Fall des einen Standortes wurden zusätzlich 5 Alternativstandorte geprüft, die aus unterschiedlichen Gründen wie z.B. einem absoluten Bauverbot im Quellschutzgebiet nicht realisierbar waren. Das detaillierte Prüfungsergebnis wurde am 1.8.2007 der Stadt Spittal schriftlich übermittelt und die Stadt Spittal aufgefordert, den Antrag auf Baubewilligung am Originalstandort abschließend zu behandeln. Auch im Fall des anderen Standortes wurden mehrere Alternativen, unter Einbindung der Stadt und der Anrainer, untersucht.

Die Baubewilligung wurde seitens der Stadt mit der Begründung einer behaupteten gesundheitlichen Schädlichkeit von Mobilfunkstrahlung versagt. Gesundheitliche Aspekte sind in einem Bauverfahren nicht zu prüfen, da damit der Kompetenzverteilung der Bundesverfassung zuwidergehandelt wird. (Anm.: Der Schutz des Lebens und der Gesundheit ist im Telekommunikationsgesetz festgeschrieben. Für den Personenschutz ist in Österreich auf die OVE-Richtlinie R23-1:2017 (ehem. ÖVE/ÖNORM E8850) abzustellen, die das Grenzwertsystem der Weltgesundheitsorganisation WHO sowie der EU abbildet und damit den international anerkannten Erkenntnisstand der Wissenschaft zugrunde legt.)

Die Landesregierung Kärnten als nächste Instanz hat im Jahr 2006 dementsprechend der Stadt die Erteilung der Baubewilligung per Bescheid (Zl. 7-B-BRM-926/1/2006) aufgetragen, was in der Folge dennoch nicht umgesetzt wurde. Nach erfolgloser weiterer Suche für Ersatzstandorte in beiden Fällen und Gesprächsrunden mit der Stadt Spittal hat der Bauwerber im Jahr 2010 eine Schadenersatzklage gegen die Stadt Spittal (Bürgermeister und Gemeinderat) eingebracht. Die geltend gemachte Schadenshöhe wurde dabei äußerst konservativ berechnet.
Dieses Verfahren wurde mit einer außergerichtlichen Einigung beendet. Die Stadt Spittal hat in der Folge beide Bauverfahren rechtlich korrekt abgewickelt und die Baubewilligungen für beide Standorte 2011 erteilt. Beide Sendeanlagen wurden 2013 errichtet.

2008 erfolgte auch eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs gegen die Vertreter der Stadt Spittal. Ein diesbezügliches Verfahren lief seit Jänner 2014.
Anfang März 2015 wurde der ehemalige Bürgermeister und heutige Kärntner Landesrat Gerhard Köfer in der Sache zu 7 Monaten bedingt wegen Amtsmissbrauchs verurteilt. In der Zwischenzeit ist dieses Urteil rechtskräftig. [Siehe dazu auch z.B.: https://kaernten.orf.at/v2/news/stories/2820417/]

Schreibe einen Kommentar