Seit einiger Zeit senden radikale 5G-Gegner Schimmelbriefe an GemeindevertreterInnen. Neben kruden Theorien – so etwa sei COVID-19 ein Ablenkungsmanöver für 5G – werden Gemeinderatsbeschlüsse gegen den Um- bzw. Ausbau von Mobilfunkstationen mit 5G gefordert. In manchen Schreiben wird auch ausgeführt, wie Gemeinden rechtlich vorzugehen hätten.
Dem FMK wurden von Dutzenden BürgermeisterInnen, die sich von den Gegnern bedrängt fühlen, die Schreiben mit der Bitte um Stellungnahme übermittelt.
Rechtswidrige Handlungsempfehlungen
Das FMK stellt nach Durchsicht diverser Briefe fest, dass die „Handlungsempfehlungen“ auch als direkte Aufforderung zum Amtsmissbrauch verstanden werden könnten, denn der rechtliche Rahmen für die Errichtung und den Betrieb von Mobilfunknetzen ist in Österreich eindeutig geregelt.
Demnach gilt für Netzbetreiber eine allgemeine Genehmigung für Mobilfunkstationen, die entsprechende technische Voraussetzungen erfüllen müssen. Das ist deshalb möglich, weil die Sendebedingungen und Schutzabstände zu den Sendeantennen generell definiert sind.
Konservative Grenzwerte, verbindlich anzuwenden
Der Schutz der Gesundheit ist in § 27 des TKG explizit niedergeschrieben. Zur Sicherstellung ist im Rechtsrahmen verbindlich die Richtlinie RL23-1 heranzuziehen, in der die anzuwendenden internationalen Grenzwerte für den Personenschutz definiert sind.
Baurecht regelt den Bau, TKG den Betrieb von Mobilfunkstationen
Die bau- und raumordnungsrechtliche Zuständigkeit liegt auf Landesebene. Die einzelnen Bauordnungen regeln die Errichtung der Bauwerke, jedoch nicht den Betrieb der Sender, die auf den Bauwerken angebracht werden. Mit dem Vorliegen der generellen Netzbewilligung für Mobilfunkstationen durch das BMVIT entfällt lt. TKG eine individuelle Betriebsanlagengenehmigung. Darüber hinaus ist der Betrieb von Kommunikationsnetzen vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausgenommen.
Die Baubehörden erster Instanz sind die BürgermeisterInnen. Sie haben entsprechend dem Baurecht über den Bau einer Mobilfunkstation zu bescheiden.
Politisch motivierte Beschlüsse können rechtswidrig sein
Politisch motivierte Beschlüsse oder Bescheide sind daher nicht nur unzulässig sondern auch mit geltendem Recht nicht vereinbar.
Das FMK bietet Gemeinden und Behörden spezifisches Informationsmaterial an.. Für interessierte BürgerInnen wurde vor kurzem die Informationsseite www.5GInfo.at online gestellt.
Rückfragehinweis:
Gregor Wagner
Pressesprecher
Forum Mobilkommunikation – FMK
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