Die Einführung der nächsten Mobilfunktechnik 5G wird von vielen Fragen aus der Öffentlichkeit, aber auch seitens der Politik und Behörden begleitet. Dieser kurze 5G-Faktencheck gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.
5G: Fakten in Kürze
- 5G ist keine Revolution, sondern eine Evolution aus bisher verwendeter und nun verbesserter Technik. Übertragungsform und Übertragungsmedium sind bestens bekannt.
- Für den Ausbau von 5G werden bis auf Weiteres weitestgehend bestehende Mobilfunksendeanlagen umgebaut. Ein neuer „Mastenwald“ kommt nicht.
- Small Cells kommen erst in einigen Jahren. Sie werden bedarfsorientiert an Punkten hoher Kundenanforderungen als Ergänzung des bestehenden Netzes errichtet.
- Derzeit sind die Frequenzen um 3,5 GHz für Mobilfunk vergeben. 2020 wurden in einer weiteren Auktion der bisherige Rundfunk-Frequenzbereich um 700 MHz sowie die Frequenzen 1500 und 2100 MHz vergeben.
5G arbeitet damit im direkten Nachbarbereich zum bisherigen Mobilfunk. - Die Verwendung von „Millimeterwellen“ (d.h. Frequenzen > 30 GHz) ist kurz- bis mittelfristig gar nicht möglich, da internationale Koordinierungen offen sind; diese sind vor einer nationalen Vergabe abzuwarten.
- Bisherige Forschungsergebnisse zu Mobilfunk sind auf 5G übertragbar. Aktuelle Internationale Bewertungen erwarten bei Einhaltung der Personenschutzgrenzwerte keine Gesundheitsrisiken.
- Die internationalen Personenschutzgrenzwerte wurden ab 2018 neu evaluiert und im März 2020 mit spezieller Berücksichtigung von 5G veröffentlicht. Sie sind in Österreich in der OVE-Richtlinie R 23-1 abgebildet und enthalten einen 50-fachen Sicherheitsfaktor. Im gesetzlichen Rahmen sind diese Grenzwerte verbindlich anzuwenden.
- Die Personenschutzgrenzwerte gelten auch für 5G.
- Internationale Messergebnisse zeigen, dass sich die Expositionshöhen nur kaum verändern werden.