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5G EINFACH ERKLÄRT

MIT 5G DIE DIGITALISIERUNG SCHAFFEN

Mobile Internetnutzung ist heute eine Selbstverständlichkeit, und so wie Menschen mobiles Internet nutzen, tun dies zunehmend auch Geräte. Dies markiert das Zeitalter des Internets der Dinge (engl.: Internet of Things, kurz: IoT). Viele dieser hochkomplexen Anwendungen benötigen besonders große Bandbreiten und schnelle Reaktionszeiten („Latenzzeiten“) im Datenaustausch in den Mobilfunknetzen. Um diese Herausforderungen meistern zu können, wurden die bestehenden Mobilfunknetze weiter ausgebaut, zusätzliche Sendefrequenzen verfügbar gemacht und die technologischen Voraussetzungen geschaffen. Die 5. Generation des Mobilfunks (5G) stellt dabei eine Evolution der bestehenden Technologie dar und fügt sich nahtlos in die bestehende Technik ein – anders als etwa UMTS, das seinerzeit einen Technologiesprung gegenüber GSM bedeutete.

Nach internationalen Feldversuchen mit neuen Antennen und neuer Systemtechnik war der erste Großevent, bei dem die Möglichkeiten von 5G eingesetzt wurden, die olympischen Winterspiele 2018 in Südkorea. Die internationale Festlegung des technischen Basisstandards erfolgte Ende 2018. In den Jahren 2019 und 2020 wurden weltweit – als Voraussetzung für den Netzausbau – die Sendefrequenzen des sogenannten ersten Pionierbandes im Bereich 3,5 GHz vergeben. In Österreich wurden 2020 zusätzlich weitere Frequenzbereiche (700 MHz, 1500 MHz, 2100 MHz) versteigert.

Zukünftige Mobilfunknetze: „5G inside“

Viele Anwendungen, wie wir sie heute kennen, finden mit den bestehenden 4G-Netzen („LTE“) bereits ihr Auslangen. Komplexere Anwendungen wie beispielsweise autonomes Fahren von Autos, LKWs und öffentlichen Verkehrsmitteln oder solche, die aufgrund der Vielzahl an notwendigen Sensoren besonders hohe Datenraten und kürzestmögliche Latenzzeiten benötigen, werden jedoch durch 5G überhaupt erst in der Praxis möglich. Allen diesen Anwendungen ist gemein, dass sie eine bisher nicht gekannte Datenmenge erzeugen und die entsprechende Bandbreite benötigen. Die Mobilfunknetze müssen diese zuverlässig transportieren können.

5G steht also für höhere Datenraten, kürzere Latenzzeiten, höhere Kapazität im Netz, höhere Systemeffizienz und geringeren Stromverbrauch und wurde für solche datenintensiven und zeitkritischen Anwendungen konzipiert.

Technik und Netzausbau

Moderne Mobilfunknetze sind sogenannte heterogene Netzwerke, die aus einer Mischung aus Makrostandorten (z.B. auf Dächern, Masten, etc.) für die Versorgung einer größeren Fläche und ergänzend Mikrostandorten zur lokalen Abdeckung höheren Kapazitätsbedarfs bestehen.

Im ersten Schritt wurden – auch aus technischen und wirtschaftlichen Gründen – bestehende Mobilfunksendeanlagen mit 5G ausgerüstet. Zur Versorgung von „Hotspots“ mit großem Datenaufkommen wie zum Beispiel in Bürogebäuden, Einkaufszentren, Verkehrsknotenpunkten usw. wird das 5G-Netz kontinuierlich um sogenannte Small Cells ergänzt – also überall dort, wo zusätzliche Kapazitäten benötigt werden. Solche Small Cells werden mit sehr kleinen Sendeleistungen betrieben, die mit heutigen WLAN-Antennen vergleichbar sind, weil nur kleine Gebiete abgedeckt werden müssen.

Für 5G kommen auch weiterentwickelte Antennen zum Einsatz. Diese Antennen können ihre Sendeleistung gezielt jedem Anwender die von ihm gerade benötigte Bandbreite und Leistung zur Verfügung stellen – dies nennt man Beamforming. Herkömmliche Antennen hingegen senden annähernd gleichmäßig über ihre gesamte Versorgungsfläche. Parameter wie Entfernung, Empfangslage usw. definieren wie bisher, mit welcher Sendeleistung sowohl Sendeanlage als auch Mobiltelefon oder andere Endgeräte miteinander „sprechen“.

Wie gefährlich ist 5G?

Kritiker sprechen davon, dass 5G eine „unerforschte Technologie“ im Millimeterwellenbereich sei und verlangen einen sofortigen Ausbaustopp des neuen Mobilfunksystems.

Das ist jedoch nicht der Fall.
Fakt ist, dass sich das zugrunde liegende Übertragungsprotokoll kaum von bisher eingesetzten wie z.B. bei LTE („4G“) unterscheidet. Die in Österreich für 5G vorgesehenen Frequenzbereiche 3,5 GHz und 700 MHz liegen nahe an den schon bisher für Mobilfunk genutzten Frequenzbereichen. Höhere Frequenzen im Bereich oberhalb von 25 GHz stehen in Österreich bis auf weiteres nicht zur Verfügung, auch wenn in einigen wenigen anderen Ländern in diesen Bereichen Tests durchgeführt werden.

Gibt es Personenschutz-Grenzwerte für 5G?

Ja. Es gibt in Österreich mehrere Gesetze, die diesen Bereich regeln (z.B. TKG – Telekommunikationsgesetz) und zu deren Einhaltung diverse Regulatorien und Normen herangezogen werden.

Aussagen, dass es in Österreich einen rechtsfreien Raum und keine verbindlichen Grenzwerte für den Hochfrequenzbereich (z.B. Mobilfunk) gibt, sind daher falsch.

Das Nichtvorhandensein eines expliziten Gesetzes wie beispielsweise das in Deutschland vorhandene Bundesimmissionsschutzgesetz („Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge, Durchführungsverordnung 26. BImSchV“) ist irrelevant, denn die OVE-Richtlinie R 23-1 als Teil österreichischen Regelsystems ist verbindlich heranzuziehen (OVE/ÖNORM R 23-1 „Elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz – Teil 1: Begrenzung der Exposition von Personen der Allgemeinbevölkerung“, 1.4.2017).

Diese Personenschutz-Grenzwerte enthalten einen Sicherheitsfaktor von 50, um auch spezielle Personengruppen wie Ältere, Kranke, Schwangere usw. in ausreichendem Maß zu schützen. Mit der Realisierung des 50-fachen Vorsorgefaktors ist das Vorsorgeprinzip somit übererfüllt.

Die Grenzwerte, die in dieser Richtlinie abgebildet sind, werden von der Weltgesundheitsorganisation WHO, der internationalen Strahlenschutzkommission und der EU vertreten und weltweit umgesetzt. Diese Grenzwerte basieren auf dem anerkannten wissenschaftlichen Kenntnisstand, der regelmäßig von nationalen und internationalen Gremien einer Überprüfung unterzogen wird. Die WHO-Grenzwerte basieren auf Reviews der gesamten verfügbaren Studien sowohl zu thermischen als auch nicht-thermischen (!) Effekten. Damit sind auch nicht-thermische Effekte in den Grenzwerten der WHO berücksichtigt. [Quelle: http://www.who.int/peh-emf/standards/en/]

Weitere Infos zu 5G:

5GInfo-Portal

Diese Info-Seite widmet sich speziell allen Themenbereichen rund um 5G und bietet auch die Möglichkeit, Fragen an das Team zu stellen: www.5Ginfo.at

FMK Fact Sheet „Die nächste Mobilfunkgeneration: 5G“

Das Fact Sheet „Die nächste Mobilfunkgeneration: 5G“ steht im Download-Bereich der FMK-Homepage unter „Mediathek/Broschüren“ oder direkt unter diesem Link zur Verfügung.

Die Einführung der nächsten Mobilfunktechnik 5G wird von vielen Fragen aus der Öffentlichkeit, aber auch seitens der Politik und Behörden begleitet.
Dieser kurze 5G-Faktencheck gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

5G: Fakten in Kürze

  • 5G ist keine Revolution, sondern eine Evolution aus bisher verwendeter und nun verbesserter Technik. Übertragungsform und Übertragungsmedium sind bestens bekannt.
  • Für den Ausbau von 5G werden bis auf Weiteres weitestgehend bestehende Mobilfunksendeanlagen umgebaut. Ein neuer „Mastenwald“ kommt nicht.
  • Small Cells kommen erst in einigen Jahren. Sie werden bedarfsorientiert an Punkten hoher Kundenanforderungen als Ergänzung des bestehenden Netzes errichtet.
  • Derzeit sind die Frequenzen um 3,5 GHz für Mobilfunk vergeben. 2020 wurden in einer weiteren Auktion der bisherige Rundfunk-Frequenzbereich um 700 MHz sowie die Frequenzen 1500 und 2100 MHz vergeben.
    5G arbeitet damit im direkten Nachbarbereich zum bisherigen Mobilfunk.
  • Die Verwendung von „Millimeterwellen“ (d.h. Frequenzen > 30 GHz) ist kurz- bis mittelfristig gar nicht möglich, da internationale Koordinierungen offen sind; diese sind vor einer nationalen Vergabe abzuwarten.
  • Bisherige Forschungsergebnisse zu Mobilfunk sind auf 5G übertragbar. Aktuelle Internationale Bewertungen erwarten bei Einhaltung der Personenschutzgrenzwerte keine Gesundheitsrisiken.
  • Die internationalen Personenschutzgrenzwerte wurden ab 2018 neu evaluiert und im März 2020 mit spezieller Berücksichtigung von 5G veröffentlicht. Sie sind in Österreich in der OVE-Richtlinie R 23-1 abgebildet und enthalten einen 50-fachen Sicherheitsfaktor. Im gesetzlichen Rahmen sind diese Grenzwerte verbindlich anzuwenden.
  • Die Personenschutzgrenzwerte gelten auch für 5G.
  • Internationale Messergebnisse zeigen, dass sich die Expositionshöhen nur kaum verändern werden.

Im Juni 2020 hat die EU-Kommission ein FAQ zu verschiedenen Themenbereichen zu 5G veröffentlicht: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/faq/5g-faq
Die Themenbereiche umfassen Grenzwerte und Personenschutz, zu erwartenden Immissionen von 5G, Allgemeines und Vorteile, die durch die Einführung von 5G erwartet werden.

Unglaublich – und auch nicht wahr. Im Internet und in Medien kursieren viele reißerische Geschichten zu 5G, die genau das sind: Geschichten. Häufig ist die Aufmachung sehr professionell, sodass es oft nicht einfach ist, Fake Facts zu erkennen.

Hier werden die gängigsten Fake Facts erläutertFake Facts – 5Ginfo

Viel wird über die „Gefährlichkeit“ der neuen Mobilfunktechnologie verbreitet – was ist an den Geschichten wirklich dran?

Wie gefährlich ist 5G?

„Vögel fallen tot vom Himmel.“ „Ein noch nie dagewesenes Experiment am Menschen und der Umwelt.“ „5G ist gefährlicher als bisherige Mobilfunktechnologien.“ „Besorgte Wissenschaftler appellieren an EU, den 5G Ausbau zu stoppen.“
Berichte wie diese finden ungeprüft ihren Niederschlag in der persönlichen Risikoeinschätzung vieler Mitbürger – aber stimmen die Geschichten wirklich? Sind die Sorgen berechtigt?

Aus technischer Sicht: NEIN.

„Viele technische Aspekte von 5G sind mit denen bisheriger Mobilfunkstandards vergleichbar: So soll 5G zunächst in Frequenzbereichen eingesetzt werden,

  • in denen bereits heute Mobilfunk betrieben wird (2-GHz Band),
  • die für vergleichbare Nutzungen vergeben sind (3,6-GHz-Band) oder
  • die solchen Frequenzbändern benachbart sind (700-MHz-Band).

Viele Erkenntnisse früherer Mobilfunkgenerationen sind auf 5G übertragbar.

Erkenntnisse aus Studien, in denen mögliche Gesundheitswirkungen elektromagnetischer Felder des Mobilfunks untersucht wurden, können daher zu einem großen Teil auf 5G übertragen werden. So war beispielsweise das Deutsche Mobilfunkforschungsprogramm (DMF) so angelegt, dass dessen Erkenntnisse auch Aussagekraft für zukünftige technische Entwicklungen haben sollten. Der Frequenzbereich wurde bewusst breit gefasst und ging in einigen Studien über die aktuell für den Mobilfunk genutzten Bereiche hinaus. Innerhalb der gültigen Grenzwerte für Mobilfunksendeanlagen und bei Einhaltung der im Rahmen der Produktsicherheit an Mobiltelefone gestellten Anforderungen gibt es demnach keine bestätigten Belege auf eine schädigende Wirkung des Mobilfunks.“

[Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz, http://www.bfs.de/DE/themen/emf/mobilfunk/basiswissen/5g/5g.html;jsessionid=3019259AF89FA2AC1CFDF0164E88518F.1_cid349]

5G ist keine Revolution, sondern eine Evolution aus bisher verwendeter und verbesserter Technik.  Übertragungsform und Übertragungsmedium sind bekannt. Im ersten Ausbauschritt werden weitestgehend  bestehende Sendeanlagen genutzt und erweitert, erst später werden bedarfsorientiert sogenannte „small cells“ zur Verdichtung verbaut. Small cells werden einen ähnlichen Versorgungsradius wie WLAN-Geräte haben und auch mit ähnlichen Sendeleistungen betrieben werden.

Der aktuelle Ausbau von 5G finden derzeit im Bereich um 3,5 GHz und 700 MHz statt. Der Zeitpunkt der Einführung der 26 GHz-Frequenzen bzw. noch höherer Frequenzen lässt sich aus heutiger Sicht nicht festlegen, da im Vorfeld internationale Abstimmungen getroffen werden müssen.

Bitte lesen Sie auch die Broschüre „Die nächste Mobilfunkgeneration: 5G“ dazu: https://www.fmk.at/site/assets/files/44752/fmk_factsheet_2018.pdf

Und aus gesundheitlicher Sicht?

Die internationalen und nationalen Personenschutzgrenzwerte mit ihrem hohen Vorsorgefaktor 50 gelten selbstverständlich auch für diese neu genutzten Frequenzbereiche.

In Österreich sind die Personenschutzgrenzwerte der OVE-Richtlinie OVE/ÖNORM R 23-1 „Elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz – Teil 1: Begrenzung der Exposition von Personen der Allgemeinbevölkerung“[1] festgelegt. Diese enthalten einen Sicherheitsfaktor von 50, um auch spezielle Personengruppen wie Ältere, Kranke, Schwangere usw. in ausreichendem Maß zu schützen

Diese Grenzwerte sind in Österreich im Rechtsrahmen verbindlich heranzuziehen – es gibt mehrere Gesetze, die diesen Bereich regeln (z.B. TKG – Telekommunikationsgesetz) und zu deren Einhaltung diverse Regulatorien und Normen herangezogen werden.

Aussagen, dass es in Österreich einen rechtsfreien Raum und keine verbindlichen Grenzwerte für den Hochfrequenzbereich (z.B. Mobilfunk) gibt, sind daher falsch. Das Nichtvorhandensein eines expliziten Gesetzes wie beispielsweise das Bundesimmissionsschutzgesetz (Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge, Durchführungsverordnung 26. BImSchV) in Deutschland ist irrelevant, denn die OVE-Richtlinie R 23-1  als Teil österreichischen Regelsystems ist verbindlich heranzuziehen.

Die Personenschutzgrenzwerte basieren auf dem anerkannten wissenschaftlichen Kenntnisstand, der regelmäßig von nationalen und internationalen Gremien einer Überprüfung unterzogen wird. Zu diesen Überprüfungen werden alle (!) verfügbaren Studien auf ihre Qualität hinsichtlich Design und Durchführung geprüft und die Ergebnisse reevaluiert, zuletzt durch:

Aktuelle Studienergebnisse

Aktuelle Studienergebnisse finden keine Belege für eine Zunahme von Krebsfällen, wie sie aufgrund kritischer Studienergebnisse zu erwarten wären.
In der Schweiz führte ein Forscherteam um Dr. Röösli eine Metastudie zur Langzeitverwendung von Mobiltelefonen und bestimmten Gehirntumoren durch:
‘In summary, current evidence from all available studies including in vitro, in vivo, and epidemiological studies does not indicate an association between MP use and tumors developing from the most exposed organs and tissues. Given the large amount of research on this topic, any potentially undetected risk is expected to be small from an individual perspective and might concern long latency periods (>15 years), rare brain tumor subtypes, and MP usage during childhood. To address such small risks, high-quality research with accurate exposure assessment is needed, taking into account that MP call duration alone is not expected to adequately reject RF-EMF exposure to the brain.’ (https://www.annualreviews.org/doi/10.1146/annurev-publhealth-040218-044037 )

Studien aus dem Bereich der Millimeterwellen

Japanische Arbeiten im Bereich von 40 GHz und 60 GHz, die an verschiedenen Augenzellen forschten, konnten keine Auswirkungen einer Befeldung (mit Fokus auf DNA-Schädigungen) mit Hochfrequenzfeldern in der Höhe der ICNIRP-Grenzwerte (10 W/m²) in diesen Frequenzbereichen finden. Die Forscher halten fest: ‘The results of this study suggest that exposure of eye epithelial cells to 40-GHz millimeter-wave radiation has little or no effect on genotoxicity or protein expression. These results were consistent with our previous data obtained with 60-GHz millimeter irradiation.’ (Koyama at al. 2016 und 2019)
(Anm.: die Nutzung dieser hohen Frequenzbereiche ist bis auf absehbare Zukunft nicht möglich, da es keine Vergabetermine dafür gibt und davor noch internationale Abstimmungen notwendig sind.)

(https://academic.oup.com/jrr/advance-article/doi/10.1093/jrr/rrz017/5518566 sowie https://www.mdpi.com/1660-4601/13/8/802  )

Einschätzung des Gesundheitsrisikos durch 5G

Zusammenfassend kommen alle von nationalen Gremien durchgeführten Bewertungen zum Schluss, dass sich die bisherigen Expositionshöhen mit 5G nur kaum verändern werden und dass unter dem internationalen Kenntnisstand der Wissenschaft daraus keine Gesundheitsrisiken zu erwarten sind.

Österreich:
Das zuständige Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) hat eine aktuelle Stellungnahme veröffentlicht, die auf der Homepage des Ministeriums abgerufen werden kann: 5G Faktencheck (bmlrt.gv.at)

Der Wissenschaftliche Beirat Funk als beratendes Gremium des BMLRT befindet zur vermuteten Gefährlichkeit des Mobilfunks: „Nach derzeitigem Stand der Wissenschaft kann gesagt werden, dass es bei Einhaltung der in Österreich verbindlich geltenden Grenzwerte für Mobilfunksendeanlagen, keinen Nachweis für eine Gefährdung der Gesundheit durch elektromagnetische Felder des Mobilfunks unterhalb der von der WHO/ICNIRP empfohlenen Grenzwerte gibt.“

Die Stellungnahme des BMLRT widmet sich auch Mythen zur neuen Technologie, die im Netz große Verbreitung finden, aber entweder Fake Facts oder bewusste Panikmache sind.

Stellungnahme der EU-Kommission, 20.5. 2019 
Die EU-Kommission hat in einer Anfragebeantwortung zweier Abgeordneter des EU Parlaments im Mai 2019 folgendes festgehalten:

  • ‘…the strict and safe exposure limits for electromagnetic fields recommended at EU level by Council Recommendation 1999/519/EC on the exposure of the general public to electromagnetic fields apply for all frequency bands currently envisaged for 5G.’
  • The 5G networks are expected to have similar or lower levels of emission than 4G networks. Combined with 4G a modest cumulative increase is possible in dense areas, still far below the limits. These limits are based on independent guidance issued by the International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP). Therefore an impact assessment is not considered necessary. The ICNIRP is reviewing its guidelines after public consultation. The Commission is looking forward to the conclusions.

(http://www.europarl.europa.eu/doceo/document/P-8-2019-001526-ASW_EN.html )

Deutschland:
Das Bundesamt für Strahlenschutz schreibt: „Die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den Wirkungen elektromagnetischer Felder auf den Menschen sind laut Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) auch für 5G weitestgehend aussagekräftig. „Wenn der Aufbau der nötigen Infrastruktur umsichtig erfolgt, sind auch durch 5G keine gesundheitlichen Wirkungen zu befürchten“ (http://www.bfs.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/BfS/DE/2018/010.html )

Finnland:
Die STUK (Strahlenschutz- und Atombehörde) hält fest:‘In the light of current information, exposure to radio frequency radiation from base stations will not rise to a significant level with the introduction of the 5G network. From the point of view of exposure to radio frequency radiation, the new base stations do not differ significantly from the base stations of existing mobile communication technologies (2G, 3G, 4G).’(https://www.stuk.fi/aiheet/matkapuhelimet-ja-tukiasemat/matkapuhelinverkko/5g-verkon-sateilyturvallisuus )

Norwegen:
Die DSA (Strahlenschutz- und Atombehörde) fasst zusammen:  ‘The overall research shows that the radiation from wireless technology is not hazardous to health, as long as the levels are below the recommended limit values. This is the prevailing view among researchers in many countries today, and it is supported by the EU Scientific Committee. We have used cell phones and radio transmitters for decades and much research has been done on how this affects our health. Risk factors of importance to public health have not been found. With the knowledge we have today, there is no need to worry that 5G is hazardous to health.’ (https://www.dsa.no/temaartikler/94565/5g-teknologi-og-straaling )

Großbritannien:
Die PHE (Public Health England) schreibt: „‘…the highest frequencies being discussed for future use by 5G are around ten times higher than those used by current network technologies, up to a few tens of GHz. Their use is not new, and they have been used for point-to- point microwave links and some other types of transmitters that have been present in the environment for many years. ICNIRP guidelines apply up to 300 GHz, well beyond the maximum (few tens of GHz) frequencies under discussion for 5G…The main change in using higher frequencies is that there is less penetration of radio waves into body tissues and absorption of the radio energy, and any consequent heating, becomes more confined to the body surface. It is possible that there may be a small increase in overall exposure to radio waves when 5G is added to an existing network or in a new area; however, the overall exposure is expected to remain low relative to guidelines and as such there should be no consequences for public health.’ (https://www.whatdotheyknow.com/request/525481/response/1260481/attach/2/PHE%205G%20Lines%2017%20April%202018Cln.pdf )

Schweden:
Die schwedische Strahlenschutzbehörde (SSM) hat Ergebnisse ihrer Arbeitsgruppen zur Bewertung „strahlenschutzrelevanter Risiken der 5G-Technologie veröffentlicht. Das renommierte Karolinska Institut hat dazu die Studienlage bewertet und resümiert, dass keine neuen Wirkmechanismen zu erwarten sind. (https://www.stralsakerhetsmyndigheten.se/omraden/magnetfalt-och-tradlos-teknik/myndighetens-arbete-med-5g/)

Neuseeland:
Das neuseeländische Interagency Committee on the Health Effects of Non-ionising Fields ist ein beratendes Gremium des Gesundheitsministeriums mit dem Auftrag, Studien zu möglichen Auswirkungen elektromagnetischer Felder auf die Gesundheit zu beobachten und zu evaluieren.

Im aktuellen Bericht des Committee wird zusammenfassend festgehalten:

  • Die grundlegende Basis für Immissionsgrenzwerte in Neuseeland ist nach wie vor gültig
  • Trotz einer Vielzahl von Studien, die eventuelle Effekte untersucht haben, und im speziellen zur Verwendung von Mobiltelefonen, gibt es keine klaren Anzeichen von Gesundheitseffekten durch die Exposition, wenn die Grenzwerte eingehalten werden
  • Zu 5G wird festgehalten: da der Erstausbau im Bereich 3.5 GHz und später bei 26 GHz erfolgen wird, liegen dieseeBereiche im Anwendungsbereich der neuseeländischen Norm für die Exposition durch Hochfrequenzfelder (New Zealand Standard for RF field exposure). Existierende Studien zu gesundheitlichen Effekten decken diese Frequenzbänder bereits ab.
  • Zum Bioinitiative-Report führt das Committee aus, dass der Bioinitiative Report viele Schwächen enthält, die seine Glaubwürdigkeit und Schlussfolgerungen unterminieren und dass das Committee dessen Ergebnisse nicht weiter berücksichtigt. (‘The Committee finds that this report has weaknesses that undermine its credibility and conclusions, and does not place any weight on the report’s findings or recommendations.’)

(https://www.health.govt.nz/publication/interagency-committee-health-effects-non-ionising-fields-report-ministers-2018)

 

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