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    Mobilfunkpakt Burgenland

    Nach den konstruktiven Gesprächen über einen gemeinsamen Weg zur effizienten funktechnischen Erschließung des Landes Burgenland unterfertigten Landeshauptmann Hans Niessl und die Vertreter der Mobilfunkbetreiber bei der gemeinsamen Pressekonferenz am 19. Jänner 2006 im Alten Landhaus in Eisenstadt den Mobilfunkpakt Burgenland, der mit 1. Februar 2006 in Kraft tritt.

    Dieser Pakt ist ein symbolisches Zeichen für die Kooperation zwischen dem Land Burgenland und den Mobilfunkbetreibern, der eine Stärkung des Wirtschaftsstandortes Burgenland und damit eine weitere Verbesserung des Kundenutzens erzielen soll.

    Die Gespräche, die in einer freundlichen und konstruktiven Atmosphäre stattfanden, machen deutlich, dass eine vernünftige Lösung auch konfliktfrei erfolgen kann.

    Der Mobilfunkpakt Burgenland geht weit über die gesetzlichen Verpflichtungen der Mobilfunkbetreiber hinaus. Dabei wurde in einem lösungsorientierten und kooperativen Entscheidungsprozess ein maßgeschneidertes Paket für das Burgenland geschnürt, welches den Mobilfunkausbau mit breitestmöglicher Akzeptanz und Effizienz durchführen lässt.

    Im Mobilfunkpakt Burgenland, der seit 1. Februar 2006 in Kraft ist, vereinbarten das Land Burgenland und die Mobilfunkbetreiber A1 Telekom Austria (ehem. mobilkom austria), Hutchison 3G, Orange (ehem. ONE), tele.ring (2006 von T-Mobile übernommen) und T-Mobile  im Sinne einer sanften technischen Entwicklung mehr Kooperation beim zukünftigen Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur. Über ein Mitwirkungsverfahren sollen die Gemeinden bei der Standortfindung miteinbezogen werden.

    Mobilfunkmaste gemeinsam nutzen

    Die bessere Kooperation soll zu einer höheren Mehrfachnutzung der bestehenden Infrastruktur führen, um die Zahl der einzeln genutzten Mobilfunkmaste zu reduzieren. Dabei sind nicht nur die Mobilfunkbetreiber gefordert den Ausbau der Netze über die bestehenden Maste zu realisieren, sondern auch die Mitbenutzung der Mobilfunkmasten durch Dritte, wie beispielsweise dem Betriebs- oder Behördenfunk wird angestrebt.

    Durch gemeinsame Kommunikationsmaßnahmen soll der Kenntnisstand der Bevölkerung zu allen Fragen des Mobilfunks verbessert und dadurch der Informationsstand erhöht werden.

    Die gemeinsamen Ziele des Mobilfunkpaktes können nur mit Unterstützung des Landes Burgenland und der Gemeinden erreicht werden. So wird künftig eine frühzeitige Planungsabstimmung bei Mobilfunkmasten, umfassende Information über die gesamte Planung vor Ort sowie eine Prüfung von Standortalternativen Bestandteil jedes Verfahrens sein.

    Grundlage für alle in der Kooperationsvereinbarung angestrebten Ziele sind folgende Rahmenbedingungen:

    • Erhaltung und Steigerung des Versorgungsgrades und der Versorgungsqualität

    • Technische Machbarkeit

    • Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen sowie von allgemein anerkannten Normungsinstituten erlassener Normen

    • Wirtschaftlichkeit und kostengünstige Angebote

    • Genehmigungsfähigkeit

    Mehr Mitsprachemöglichkeit beim Ausbau

    Beim Ausbau der Mobilfunknetze soll vermehrt zusammengearbeitet und die bestehende Infrastruktur besser genutzt werden. Im Rahmen eines Mitwirkungsverfahrens werden die Gemeinden bei der Standortsuche künftig miteingebunden. Bei der Errichtung von erforderlichen, neuen Maststandorten sollen bis zu 80 Prozent der Maste gemeinsam von mehreren Betreibern genutzt werden. Dabei wird angestrebt, öffentliche Gebäude und Liegenschaften des Landes bevorzugt zu nutzen.